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Smog einheitlich messen

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Die Strahlung von Mobilfunk-Antennen soll in der ganzen Schweiz einheitlich gemessen und berechnet werden. Mit diesem Ziel stellten Bundesbehörden verschiedene Mess- und Berechnungsmethoden vor. Die Mobilfunkbranche wehrt sich dagegen.

In der Schweiz gibt es heute rund 4000 Mobilfunkantennen. Soll die dritte Mobilfunk-Generation 50 Prozent der Bevölkerung abdecken, rechnet das Bundesamt für Kommunikation mit einer Verdoppelung der Antennenzahl.

Und wo Antennen stehen, entsteht Elektrosmog. Genauer: diese nichtionisierende Strahlung entsteht überall, wo elektrischer Strom fliesst und Radio- sowie Mikrowellen ausgesendet werden. Er kann lästig oder gar schädlich sein. Intensive Strahlung gefährdet die Gesundheit. Wie schwache Strahlung wirkt, ist unbekannt.

Der Bundesrat hatte nun im Mai 1999 in der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierter Strahlung (NISV) unter anderem Grenzwerte für die Strahlung von Mobilfunk-Antennen festgelegt.

Nun geht es um den Vollzug beziehungsweise um die technische Erfassung des Elektrosmogs bei diesen Antennen. Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) präsentierte am Dienstag (20.03.) der Branche, den Kantonen und weiteren interessierten Kreisen einen Entwurf zu technischen Empfehlungen, die eine einheitliche Messung und Berechnung der Strahlung ermöglichen soll.

Bisher mussten Kantone und Gemeinden die Verordnung ohne einheitliche Standards anwenden. Ob eine Mobilfunkanlage die verordneten Grenzwerte einhält, ist aber nur mit einer Messung festzustellen.

Vorgestellt wurden vier mögliche Messmethoden bei bestehenden Anlagen sowie ein Berechnungsmodell für die Beurteilung von Bewilligungsgesuchen für neue Antennen.

Vor allem die vorgeschlagene Berechnung zukünftiger Mobilfunkanlagen stiess an der Informationstagung in der Mobilfunkbranche auf heftigen Widerstand.

Es geht um das so genannte Standortdatenblatt, das in einer vorläufigen Fassung in den letzten zwei Jahren bereits bei Tausenden von Antennen zur Anwendung gelangte. Darauf muss der Mobilfunkanbieter mit dem Baugesuch eine detaillierte Berechnung der erwarteten Strahlung liefern.

Um die effektiven Grenzwerte nicht zu überschreiten, möchte das BUWAL in der definitiven Fassung dieses Blatts nun einen Unsicherheitsfaktor zwei in die Berechnung einbauen.

Viele Mobilfunkanbieter befürchten dadurch starke Einschränkungen. Ein Vertreter der Branche vermutete sogar eine psychologisch verdeckte Herabsetzung der Grenzwerte der Verordnung. Das BUWAL versichterte jedoch, dass die Verordnung durch diese so genannten Vollzugsmittel-Hilfen nicht verändert werde.

swissinfo und Agenturen

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