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St. Galler Regierung erhöht Limite für Neuschätzungen

Keystone-SDA

Im Kanton St. Gallen gilt für frühzeitige Steuerschätzungen von Grundstücken eine neue Limite. Neu wird bei wertvermehrenden Aufwendungen ab 80'000 statt 30'000 Franken eine Neuschätzung der Steuer- und Versicherungwerte ausgelöst.

(Keystone-SDA) Dies hat die Staatskanzlei St. Gallen am Montag mitgeteilt. Der Regierungsrat setze mit der entsprechenden Verordnungsänderung eine Motion um, welche der Kantonsrat gutgeheissen habe.

Der ordentliche Schätzungsturnus beträgt zehn Jahre. Die Versicherungswerte würden hingegen auch künftig schon dann angepasst, wenn die baulichen Wertvermehrungen die heute geltende Limite von 30’000 Franken übersteige, hiess es. In der Bandbreite zwischen 30’000 Franken und 80’000 Franken würden Versicherungswerte neu jedoch mittels Zwischenverfügung angepasst.

Eine weitere Neuerung ist gemäss der Mitteilung die Stärkung der Rechtssicherheit. So werden die Methoden und Grundsätze der Steuerschätzungen neu in der Verordnung bestimmt. Bislang gab es nur einen Verweis auf die allgemein anerkannten Schätzungsregeln der massgeblichen Berufsorganisationen.

Die Verordnungsänderung tritt auf den 1. Januar 2027 in Kraft.

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