Heute in der Schweiz
Liebe Schweizerinnen und Schweizer im Ausland
An diesem Sonntag werden die Uhren in Europa um eine Stunde vorgestellt. Wir verlieren dadurch am Wochenende eine Stunde, doch heute haben wir noch einen vollen Tag mit Nachrichten für Sie.
Darin geht es um Kritik an Schweizer Institutionen, aber auch um eine unerschütterliche Ikone der Schweizer Küche, die bald eine neue Eigentümerschaft haben könnte: Aromat.
Ich wünsche Ihnen eine gute Lektüre
Im Bestreben, betrügerische Unterschriftensammlungen zu bekämpfen, hat die Schweizer Bundeskanzlei einen neuen, freiwilligen Verhaltenskodex für Volksinitiativen und Referenden eingeführt. Der Schritt stösst jedoch auf Skepsis.
Im Jahr 2024 häuften sich Meldungen über möglicherweise gefälschte Unterschriften. Und eine Untersuchung der Tamedia-Zeitungen deckte das Ausmass des Problems auf. Gestern stellte die Bundeskanzlei einen Verhaltenskodex vor, der sich an Initiativ- und Referendumskomitees, Organisationen zur Unterschriftensammlung, politische Parteien und Interessengruppen richtet.
Der Kodex enthält zwar keine Massnahmen wie ein Verbot der gewerbsmässigen Sammlung, legt aber fest, dass Personen, die Unterschriften sammeln, stundenweise und nicht pro Unterschrift entlöhnt werden sollen.
Kritikerinnen und Kritiker argumentieren, der freiwillige und unverbindliche Charakter des Kodexes mache diesen zu einem «Papiertiger». Organisationen, denen Verstösse vorgeworfen werden, würden sich kaum an einen unverbindlichen Rahmen halten, selbst wenn sie an dessen Ausarbeitung beteiligt waren, so die Tamedia-Zeitungen.
Seit dem Fälschungsskandal von 2024 hat die Bundeskanzlei eigenen Angaben zufolge kaum weitere Fälschungen entdeckt. Die meisten überprüften Petitionen wurden freiwillig zur Überprüfung eingereicht. Der Kodex sei daher nicht mehr als ein halbherziger Versuch, ein Problem anzugehen, das das Parlament nicht lösen wollte, kommentiert Der Bund.
Der Zivildienst als Alternative zum obligatorischen Militärdienst ist derzeit zu attraktiv, so die Schweizer Bundesregierung. Sie will deshalb den Zugang einschränken und die Flexibilität reduzieren.
Im Jahr 2025 gab es mit 7211 Bewerbungen für den Zivildienst einen Rekord. Rund ein Drittel der Bewerbenden hatten bereits einen Teil des Militärdiensts absolviert. Befürworterinnen und Befürworter strengerer Regeln argumentieren, Übertritte von der Armee zum Zivildienst würden den Personalmangel verschlimmern. Derzeit sind mehr als 60’000 militärdiensttaugliche Personen dem Zivildienst zugeteilt.
«Man könnte meinen, es gebe eine freie Wahl zwischen Armee und Zivildienst. Es ist keine Alternative», sagte Guy Parmelin, der dieses Jahr das rotierende Schweizer Bundespräsidium innehat. Der Zivildienst müsse «die Ausnahme von der Regel» bleiben, fügte er hinzu.
Der Zugang zum 1996 als Lösung für Gewissenskonflikte eingeführte Zivildienst könnte nun durch sechs gestern in Bern vorgestellte Massnahmen verschärft werden. Dazu gehören eine Erhöhung der Diensttage, besonders für Offiziere und Unteroffiziere, sowie eine Reduzierung der Flexibilität bei der Planung von Einsätzen.
Die Reform sieht zudem ein Verbot von Zivildienstplätzen vor, die ein Studium der Human-, Zahn- oder Veterinärmedizin voraussetzen. Damit soll der Militärdienst für Ärztinnen und Ärzte attraktiver werden.
Die traditionell armeenahen Bauernverbände sind gespalten. Einerseits weisen Bauern und Gewerbetreibende hohe Militärdiensttauglichkeitsquoten auf, andererseits profitieren Bauernhöfe auch von Zivildienstleistenden. «Landwirtschaftliche Betriebe, besonders solche in Bergregionen, profitieren von Zivildienstleistenden, die Aufgaben übernehmen, die sonst nicht möglich wären», sagte Sandra Helfenstein, Sprecherin des Bauernverbandes, gegenüber Watson. Laut Bundesangaben, welche die Aargauer Zeitung zitiert, absolvierten Zivildienstleistende im vergangenen Jahr 50’746 landwirtschaftliche Einsatztage.
Ob die Schweizer Stimmbevölkerung die vorgeschlagenen Änderungen beim Zivildienst unterstützt, wird am 14. Juni an der Urne entschieden.
Wenn es um kontaminierte Säuglingsnahrung geht, ist die Schweiz eine «Blackbox»: Wegen fehlender Meldepflicht blieben wohl einige Fälle unbemerkt.
Zwischen Dezember und Februar wurden Säuglingsnahrungsprodukte mehrerer Marken wegen Kontamination mit dem Toxin Cereulid zurückgerufen. Dieses kann Durchfall, Erbrechen und in schweren Fällen lebensbedrohliche Komplikationen verursachen.
Obwohl der Schweizer Nahrungsmulti Nestlé in 16 europäischen Ländern Rückrufe durchführte, teilte das Unternehmen den Schweizer Behörden zunächst mit, dass in der Schweiz vertriebene Produkte nicht betroffen seien. Die ersten Schweizer Rückrufe erfolgten erst am 5. Januar. Zudem führten die Behörden keine eigenen Kontrollen der Produkte durch, sondern verliessen sich auf die vom Unternehmen bereitgestellten Informationen.
Für Eltern besonders beunruhigend ist, dass die Schweiz keine Meldepflicht für Erkrankungen im Zusammenhang mit kontaminierter Säuglingsnahrung kennt. Ein Kinderarzt bzw. eine Kinderärztin, der oder die einen betroffenen Säugling behandelt, ist daher nicht verpflichtet, die Behörden zu benachrichtigen. Dasselbe gilt für Spitäler.
Das Westschweizer Fernsehen RTS berichtet, dass ein Spital im Kanton Jura Säuglinge mit Durchfall nach dem Konsum von möglicherweise kontaminierter Milch behandelt habe; diese Fälle wurden jedoch nicht gemeldet.
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) wurde lediglich über 34 Fälle in der ganzen Schweiz informiert, davon 29 Mal durch die Eltern selbst. Nur drei Meldungen stammten von medizinischem Fachpersonal und zwei von kantonalen Behörden. Am 15. Februar kündigte Michael Beer, stellvertretender Direktor des BLV, eine Untersuchung an. Er erklärte gegenüber der Presse, dass Unternehmen, die langsam reagierten oder ihre Sorgfaltspflichten verletzten, mit Bussen und Strafverfolgung rechnen müssten.
In meiner Familie gibt es kaum etwas, das so umstritten ist wie Aromat. Während meine engsten Familienmitglieder die goldene Streuwürze lieben, sind jene, die in die Familie Andrist eingeheiratet haben, weniger begeistert. Eines ist jedoch sicher: Aromat ist ein einzigartiges Schweizer Produkt – zumindest vorerst.
Unilever, dem Aromat gehört, plant den Verkauf seiner Lebensmittelsparte. Zu den potenziellen Käufern gehört das US-amerikanische Unternehmen McCormick & Company.
20 Minuten hat die möglichen Folgen untersucht. Aromat wird derzeit in Thayngen im Kanton Schaffhausen produziert. Könnte ein Eigentümerwechsel dazu führen, dass die Produktion ins Ausland verlagert wird?
Eine kurzfristige Verlagerung erscheint unwahrscheinlich, da «rasche Veränderungen erhebliche operative, regulatorische und reputationsbezogene Risiken mit sich bringen würden», so zwei Fachpersonen der Universität St. Gallen, Xena Welch Guerra und Tomi Laamanen.
Langfristig könnte ein Verkauf an ein Unternehmen wie McCormick jedoch den Druck erhöhen, Produktionsstandorte und Lieferketten zu konsolidieren, wodurch die Schweiz womöglich betroffen wäre.
Eine weitere Option wäre der Verkauf von Aromat als eigenständige Marke an ein Schweizer Unternehmen, was Branchenfachleute gegenüber 20 Minuten jedoch als komplexer und daher eher unwahrscheinlich taxiert haben.
In Übereinstimmung mit den JTI-Standards