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Tanzen an hohen Feiertagen ist in Luzern nicht mehr Sünde

(Keystone-SDA) Luzern – An Weihnachten, Ostern oder einem anderen hohen Feiertag darf im Kanton Luzern künftig getanzt werden. Der Kantonsrat hat in erster Lesung das im Gastgewerbegesetz verankerte Tanzverbot mit 62 zu 46 Stimmen aufgehoben.
Konkret geht es um Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Eidgenössischer Bettag, Weihnachten und Aschermittwoch. Im Kantonsrat entbrannte um das Tanzverbot eine lange und leidenschaftliche Debatte. Betroffen vom Verbot sind rund 20 Tanzlokale.
Für FDP, SP und Grüne war das Tanzverbot ein «alter Zopf». Es sei absurd, dass heute an hohen Feiertagen in Tanzlokalen Musik abgespielt werden dürfe, das Tanzen aber verboten sei, sagte Felicitas Zopfi (SP).
Adrian Borgula (Grüne) sagte, Musik und Tanz lasse sich nicht trennen. Fange das Tanzen schon beim Fusswippen an, fragte er. Katharina Meile (Grüne) betonte, es sei nicht möglich, den Jugendlichen Besinnung aufzuzwingen.
Die wenigen Tage, an denen zusätzlich getanzt werden könne, beeinträchtige das gesellschaftliche Leben nicht, fand auch Reinhold Sommer (FDP). Jeder solle selbst entscheiden, wie man den Feiertag gestalte.
Die Mehrheiten von CVP und SVP verteidigten das Verbot. Tanzen sei nichts Anrüchiges, sagte Andrea Gmür (CVP), um anzufügen: «Es geht um das Prinzip.» Gebe Luzern seine Traditionen auf, gehe etwas verloren. Werde das Verbot aufgehoben, müssten konsequenterweise auch die Feiertage abgeschafft werden.
Pius Müller (SVP) sagte, dass 359 Tage zum Tanzen genügten. Es gehe um den Respekt vor der christlich-abendländischen Kultur.

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