Unterschiedlicher Umgang mit der Feuergefahr in der Schweiz
Die aktuelle Hitzeperiode neigt sich dem Ende zu, die Trockenheit bleibt aber trotz einzelner heftiger Gewitter ein Gefahrenherd. Schweizweit wurden deshalb Feuerverbote verhängt, allerdings gehen Kantone und Gemeinden dabei unterschiedlich weit.
(Keystone-SDA) Die Stadt Winterthur hat ab Freitagmittag das Entfachen sämtlicher Feuer auf Stadtgebiet verboten – auch auf markierten Feuerstellen und auf privaten Holzkohlegrills. Die heftigen Gewitterregen, die in der Nacht auf Freitag für rund einen Drittel der Regenmengen gesorgt hatten, die normalerweise im gesamten Juli verzeichnet werden, reichten nicht für eine Entwarnung aus, teilte der Stadtrat mit.
Auch die Stadt Zürich und zahlreiche weitere Gemeinden des Kantons haben bereits ein absolutes Feuerverbot erlassen. Gleiches gilt unter anderem auch in den Kantonen Glarus, Uri und St. Gallen.
Nicht ganz so weit gehen die beiden Basel. Sie haben aber den Perimeter des Feuerverbots von 50 auf 200 Meter Abstand zum Waldrand erweitert. Verboten ist dort auch das Abbrennen von Feuerwerk, wobei das in Basel-Stadt mit Ausnahme des Nationalfeiertags und am Silvester ohnehin bewilligungspflichtig ist.
Der Kanton Aargau beliess es mit einer Feuer-Sperrzone von 50 Metern Abstand zum Waldrand. Der Kanton Solothurn verfügte bereits Anfang Juli ein Feuerverbot innerhalb von 200 Metern zum Waldrand, an Fluss- und Seeufern. Signalisierte Feuerstellen mit betoniertem Untergrund dürften aber auch innerhalb der Verbotszonen «mit gebotener Vorsicht» genutzt werden.
Im Berner Oberland weiterhin erlaubt
Der Kanton Bern zieht beim Feuerverbot eine Grenze zwischen den Gebieten des Mittellands, Seelands, des Emmentals, des Berner Juras sowie dem Berner Oberland. Im nördlichen Kantonsteil gilt ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe, während der Kanton es im Berner Oberland vorläufig bei der «Mahnung zu sorgfältigem Umgang mit Feuer im Wald und in Waldesnähe» beliess.
Der Kanton Graubünden wiederum scheidet die Siedlungsräume vom absoluten Feuerverbot (nicht aber vom Feuerwerksverbot) aus. Dieses absolute Verbot gilt aber für das Churer Rheintal sowie für diverse weitere Regionen vom Prättigau bis zum Puschlav. In den übrigen Regionen dürften Feuerstellen «mit grösster Vorsicht» weiterhin benutzt werden.
Diese Unterschiede beim Ausmass der Feuerverbote lassen sich auf der Waldbrandgefahrenkarte des Bundes nachvollziehen. Vom Genfer- bis zum Bodensee zieht sich ein breites Band hin, das mit «grosse Gefahr» bezeichnet wird. Teile der Innerschweiz, des Wallis und das Bündner Rheintal sind als Gebiete mit «sehr grosser Gefahr», der höchsten Stufe, taxiert.
Für das Berner Oberland, das Tessin und den Südosten Graubündens gilt indes nur die dritthöchste Gefahrenstufe, die als «erheblich» taxiert wird, während im Oberengadin und in der Region Samnaun lediglich eine «mässige Gefahr» gilt.
Ungewisse Aussichten für 1.-August-Feuer
Auf den Nationalfeiertag hin bleiben viele Kantone abwartend. Über ein generelles Feuerwerksverbot werde in der kommenden Woche entschieden, schreibt der Kanton Basel-Stadt. Im Kanton St. Gallen sind bereits bewilligte Feuerwerke auf Seen mit einem Mindestabstand von 350 Metern zum Ufer vom Verbot ausgenommen. Der Kanton Glarus wird am kommenden Mittwoch über eine allfällige Lockerung des Verbots von Feuerwerk oder Höhenfeuer entschieden.