Urner Regierung will kein kantonales Wildcampierverbot
Die Urner Regierung hält ein kantonales Wildcampierverbot für unverhältnismässig. Ein Verbot würde die Mehrheit der wildcampierenden Personen miterfassen, die keine Störungen verursachen, erklärte er am Dienstag in seiner Antwort auf eine Motion der FDP.
(Keystone-SDA) Der Kanton Uri kennt kein kantonales Gesetz zum Wildcamping. Einige Gemeinden wie Göschenen, Gurtnellen, Andermatt, Hospental und Realp haben eigene Verbote oder Regeln in ihren kommunalen Campingverordnungen oder innerhalb ihrer Bau- und Zonenordnung festgelegt. Die übrigen Gemeinden hätten keine kommunale Regelung erlassen, teilte der Urner Regierungsrat in der Antwort auf den Vorstoss mit.
Das Wildcampieren soll kantonal und nicht von jeder Gemeinde einzeln geregelt werden, verlangte dagegen Motionär Josef Inderkum (FDP). Darum, so der Landrat aus Gurtnellen, soll die Regierung prüfen, ob ein generelles Campingverbot in die Verordnung aufgenommen oder ein neues Gesetz geschaffen werden sollen, um das Problem zu regeln.
Die aktuelle kantonale Campingverordnung von 1994 thematisiere zwar «die Errichtung und den Betrieb von Campingplätzen», sage aber nichts zum Campieren «ausserhalb dieser genehmigten Zonen», so Inderkum.
Kommunale Kompetenz
Der Regierungsrat erklärt die Motion teilerheblich, wie aus seiner am Dienstag publizierten, achtseitigen Antwort hervorgeht. Der Kanton Uri soll eine einheitliche Regelung schaffen, die Wildcampieren weiterhin zulässt, aber es den Gemeinden ermöglicht, bei Bedarf bestimmte Gebiete zu verbieten und das Verbot durchzusetzen, erklärte er.
Wildcampende trügen zur touristischen Wertschöpfung im Kanton Uri bei, etwa durch Restaurantbesuche oder indem sie später als zahlende Gäste zurückkehren, so die Exekutive. Ein generelles Verbot wäre daher schädlich für das Image des Kantons als gastfreundliche Destination.
Statt eines Verbots sollen laut Regierung gezielte, lokale Lösungen entstehen. Zum Beispiel einfache Stellplätze mit WC und Abfallentsorgung oder punktuelle Verbote an sensiblen Orten.
Das Kantonsparlament wird an einer ihrer nächsten Sitzungen den Vorstoss beraten.