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Bundesgericht stoppt Datenlieferung

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Lieferung der Kontendaten eines UBS-Kunden an die USA vorerst gestoppt. Laut den Richtern in Bern wurde er nicht darüber informiert, dass in seinem Fall überhaupt ein Amtshilfeverfahren läuft.

Die Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) hatte mit Verfügung vom vergangenen Juni die Übermittlung der Bankdaten angeordnet. Allerdings war zuvor unterlassen worden, den Betroffenen überhaupt darüber zu informieren, dass in seinem Fall ein entsprechendes Amtshilfeverfahren eingeleitet wurde.

Das Bundesverwaltungsgericht hat seine Beschwerde wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs deshalb nun gutgeheissen. Die Sache geht zurück an die ESTV, die dem Mann nachträglich Gelegenheit zur Stellungnahme geben muss. Er macht geltend, gar nicht wirtschaftlich Berechtigter am fraglichen Konto zu sein.

Die ESTV hatte eingeräumt, nicht nachweisen zu können, ob die UBS den Mann über die Lieferung seiner Bankdaten tatsächlich informiert habe. Allerdings habe er dies aus Presseberichten schliessen können, die dazu auch in amerikanischen Zeitungen erschienen seien.

Das reicht laut Gericht offensichtlich nicht als Information über die Verfahrenseröffnung. Laut Gerichtssprecher Andrea Archidiacono handelt es sich beim vorliegenden Fall um einen Sonderfall. Gegenwärtig seien noch 166 Beschwerde hängig. Laut ESTV soll die UBS-Datenlieferungen diesen Herbst grösstenteils abgeschlossen sein.

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