Das Bundesverwaltungsgericht hat die Rekordbusse der Wettbewerbskommission (Weko) in der Höhe von 333 Mio. Franken gegen die Swisscom aufgehoben. Die von Swisscom erhobene Beschwerde wurde in wesentlichen Punkten gutgeheissen.
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Dies teilte das Telekommunikations-Unternehmen am Dienstag mit. Gemäss dem Urteil hat die Swisscom bei der Übernahme fremder Anrufe auf ihr Handynetz keinen Preismissbrauch betrieben.
Nach Ansicht der Berner Richter ist die Swisscom im fraglichen Markt zwar zu Recht als marktbeherrschend betrachtet worden. Indessen könne ihr nicht vorgeworfen werden, die Preise für die Terminierung missbräuchlich festgesetzt zu haben.
Swisscom sei im kartellrechtlichen Sinn gar nicht in der Lage gewesen, von der Konkurrenz einen bestimmten Preis zu erzwingen. Orange und Sunrise wären nämlich laut Gericht aufgrund des Fernmeldegesetzes berechtigt gewesen, bei der Kommunikations-Kommission (ComCom) ein Gesuch um Preisfestsetzung zu erheben.
Die Weko war 2007 zum Schluss gekommen, dass die Swisscom von April 2004 bis Mai 2005 von der Konkurrenz unangemessen hohe Gebühren für die Durchstellung von Anrufen auf das Swisscom- Mobilfunknetz verlangt habe. Die Swisscom war gegen das harte Verdikt ans Bundesverwaltungsgericht gelangt.
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