AHV: Alle Auslandschweizer gleich behandeln
Schweizerinnen und Schweizer in Argentinien sollen keine tieferen Beitragssätze für die freiwillige AHV und IV erhalten.
Der Ständerat, die kleine Kammer, hat am Montag eine entsprechende Empfehlung abgelehnt.
Die ungefähr 3000 versicherten Schweizerinnen und Schweizer in Argentinien haben es zur Zeit nicht leicht. Durch den Wertverlust ihres Einkommens müssen sie heute in Lokalwährung bis zu dreimal mehr für ihre Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) und Invaliden-Versicherung (IV) in der Schweiz bezahlen.
In einer Empfehlung wollte Ständerat Filippo Lombardi wissen, ob die Regierung zusätzlich zu Lösungen für Ausnahmefälle generell eine neue Berechnung der Beiträge vornehmen könnte.
Keine Sonderbehandlung
Es wäre unfair gegenüber allen anderen Auslandschweizern, die in Ländern mit ähnlichen Krisen lebten, begründete Innenminister Pascal Couchepin die ablehnende Haltung des Bundesrats. Mit 16 zu 12 Stimmen entschied die kleine Kammer darauf, die Empfehlung nicht weiter zu verfolgen.
Die neuen Beitragssätze, welche Lombardi vorgeschlagen hatte, hätten «der tatsächlichen wirtschaftlichen Lage der Argentinienschweizer Rechnung tragen» sollen. Ausserdem hätte der Bundesrat eine allgemeine Stundung für Personen finden sollen, die weiterhin nicht in der Lage gewesen wären, ihre Beiträge zu leisten.
«Wenn sie dies jetzt für Argentinien bestimmen, das sich in einer grossen Krise befindet, müssen sie es auch für alle anderen Länder zulassen», warnte Couchepin die Ständeräte.
Es würde nicht bei einer «Lex Argentina» bleiben. Begehren für Sonderregelungen aus anderen Ländern würden folgen.
Doppeltes Pech
Die Argentinienschweizer hatten bei der Berechnung der geltenden Beitragssätze Pech, wie Lombardi in seiner Empfehlung ausführt:
«Die in Schweizerfranken zu leistenden Beiträge der Argentinienschweizer wurden aufgrund ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse in Pesos und aufgrund des am 1. Januar 2002 geltenden Umrechnungskurses festgelegt. Nur zwei Wochen später, am 14. Januar 2002, wurde der Peso massiv abgewertet.»
Dies habe dazu geführt, dass die Beiträge für 2002 und 2003 unverändert geblieben sind, Einkommen und Vermögen aber gegenüber dem Schweizerfranken an Wert verloren hätten.
Ausserdem sei zur Zeit ein dreifacher Betrag in Pesos zu entrichten, da dieser gegenüber dem Schweizer Franken an Wert verloren habe. «Mussten Versicherte im vergangenen Jahr zur Begleichung des Minimalbeitrages (756 Franken) 500 Pesos aufwenden, so kostet sie dies heute 1500 Pesos.»
Viele seien deshalb ausserstande, ihre Beiträge überhaupt noch zu bezahlen.
Individuelle Massnahmen möglich
Von den generellen Massnahmen einer Neuberechnung der Beiträge sowie einer allgemeinen Beitragsstundung deutlich zu unterscheiden seien allerdings individuelle Massnahmen, meinte der Bundesrat.
Schon im letzten Dezember hatte er auf eine einsprechende Anfrage im Nationalrat festgehalten, «wegen der besorgniserregenden Situation in Argentinien hätten das Bundesamt für Sozialversicherung und der Auslandschweizerdienst zu prüfen, ob nicht in begründeten Einzelfällen Lösungen gefunden werden könnten.»
Die entsprechenden Abklärungen sind zur Zeit im Gange.
swissinfo, Christian Raaflaub
Die Situation für Schweizer in Argentinien ist sehr schwierig.
Eines der Hauptprobleme ist es, dass sie die Mindest-Beiträge für die freiwillige AHV nicht bezahlen können.
Der Mindestsatz beträgt 756 Franken im Jahr. Dies entspricht dem Jahreslohn einer Primarlehrerin.
Um diesen Mindestansatz bezahlen zu können, muss ein Bauer mindestens 250’000 Quadratmeter Land kultivieren.
Einige arrangieren sich dank der AHV-Mindestrente ihrer Eltern. Diese beträgt monatlich 1030 Franken.
(Angaben: Dezember 2002)
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