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Diskriminierung bleibt Realität

Auch zehn Jahre nach dem Frauenstreik haben sich die Hoffnungen der Frauen auf Lohngleichheit nicht erfüllt. Keystone Archive

Vor zehn Jahren haben Frauen im ganzen Land mit dem Frauenstreik auf ihre benachteiligte Rolle in der Gesellschaft aufmerksam gemacht. Fünf Jahre später trat das Gleichstellungsgesetz in Kraft. Doch noch immer sind gleiche Rechte in der Arbeitswelt für Frauen nicht erreicht.

Rund 200’000 Frauen nahmen am 14. Juni 1991 an öffentlichen Kundgebungen und Aktionen teil. Ausgelöst wurde der Streik von Uhrenarbeiterinnen im Vallée de Joux, die sich gegen krasse Lohn-Diskriminierungen wehren wollten.

Lohndifferenz von einem Fünftel

Die Lohndifferenzen zwischen Mann und Frau sind auch heute noch eine Realität. Trotz den 20 Jahren “Gleiche Rechte für Frau und Mann” in der Verfassung, trotz fünf Jahren Gleichstellungs Artikel und trotz Frauenstreik. Die Umstellung des Gleichstellungs-Auftrages ist ein längerer Prozess.

“Wenn man sieht, dass die Löhne der Frauen immer noch gut 20 Prozent kleiner sind als die Löhne der Männer, dass Frauen viel seltener die Chance bekommen, Kaderpositionen zu bekommen, so haben wir, denk ich, immer noch ein Problem”, sagt Patricia Schulz, Direktorin des eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann.

Sie sieht zwei Gründe, die für die Lohn-Ungleichheit massgebend sind. “Zum Einen gibt es eine reine Diskriminerung: Frauen werden weniger bezahlt, weil sie Frauen sind”. Zum Anderen würden Frauen immer noch mehrheitlich die Familienarbeit übernehmen und könnten deswegen zum Beispiel nicht über lange Jahre ihre Stelle behalten. Was sich im Lohn niederschlage und auch Beförderungen verhindere.

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist noch kaum gegeben. Stolperstein ist auch die immer noch fehlende gesetzliche Regelung des Mutterschaftsurlaubs.

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit gefordert

Seit der Einführung des Bundsgesetzes für die Gleichstellung von Mann und Frau vom 1. Juli 1996 machen Frauen vermehrt ihre Rechte vor Gericht geltend. Diese Klagen lösen eine Dynamik aus, die die Entwicklung zur Lohngleichheit stark unterstütze, ist Patricia Schulz überzeugt.

Auch Margrit Meier, Sekretärin des schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) ist überzeugt, dass sich Lohnklagen lohnen. Jüngstes Beispiel sei eine Sammelklage von 47 Frauen aus dem Pflegebereich, die den Kanton Zürich als Arbeitgeber zu Nachzahlungen von Gehältern in der Höhe von 280 Millionen verpflichtete.

Doris Schüepp vom Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) findet es wichtig, dass durch die Lohnklagen Frauenlöhne in der Öffentlichkeit Anlass zu Diskussionen gäben. Letztendlich seien gesellschaftliche Werte für strukturelle Diskriminierungen mit verantwortlich.

Keine Manövriermasse mehr

Patricia Schulz betont aber, dass trotz tieferen Löhnen und Schwierigkeiten bei Beförderungen sich die Situation der Frauen in der Arbeitswelt verbessert habe. “Die Wirtschaft braucht die Frauen unbedingt, sie sind nicht mehr eine Manövriermasse wie früher.”

Unterstützt wird diese Entwicklung auch durch den ausgetrockneten Stellenmarkt, der die Frauen als Arbeitskräfte attraktiv macht für die Wirtschaftsverbände. Wie diese sich verhalten werden, wenn das Konjunktur-Pendel in die andere Richtung ausschlägt, ist offen. Doch die jetzigen Bestrebungen etwa für mehr Kinderbetreuungsstätten oder einheitliche Stundenpläne tragen zu einer breiten Sensibilisierung der Öffentlichkeit bei. Patricia Schulz ist überzeugt, dass sich der Stellenwert der Frauen stärkt: “Langsam vielleicht, aber trotzdem.”

Gewerkschaftlich organisiert

Dies ist nicht zuletzt auch ein Verdienst der Gewerkschaften, deren Frauenanteil sich in den letzten 10 Jahren von 12% auf beinahe 20% verdoppelt hat. Ziel sei eine Vertretung der Frauen zur Hälfte, erklärten die Gewerkschafterinnen. Zum 10-Jahre-Jubiläum sagen sie den “ungenügenden Arbeitsbedingungen” sowie der Arbeit auf Abruf den Kampf an. Der VPOD organisiert Aktionen in Bern und Lausanne.

Kathrin Boss Brawand

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