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Tierschützer kämpfen weiter

Tierschützer lancieren eine neue Initiative. Keystone

Der Schweizer Tierschutz zieht seine Initiative "Tierschutz-Ja!" zurück und kündet gleichzeitig ein neues Volksbegehren für einen Tierschutz-Anwalt an.

Die Tierschützer sind mit dem neuen Tierschutzgesetz nicht zufrieden, wie es in der abgelaufenen Wintersession abgeschlossen wurde.

Der Schweizer Tierschutz (STS) sei mit dem neuen Tierschutzgesetz, so wie es in der abgelaufenen Wintersession vom Parlament zu Ende behandelt wurde, «bei weitem nicht zufrieden», sagte STS-Präsident Heinz Lienhard.

Wichtige Anliegen, die das Los von Millionen von Tieren verbessert hätten, seien in den parlamentarischen Debatten auf der Strecke geblieben.

Was Stände- und Nationalrat (kleine und grosse Parlamentskammer) nicht ins neue Tierschutzgesetz aufgenommen haben, will der STS nun mit Hilfe einzelner Schritte erreichen.

Geplant sind Vorstösse auf nationaler Ebene oder die aktive Mitarbeit bei der im Frühsommer 2006 beginnenden Revision der Tierschutzverordnung.

Unterschriftensammlung ab April 2006

Um die Forderung nach einem Tierschutz-Anwalt durchzubringen, greift der STS aber erneut zum Mittel eines Volksbegehrens. Die Unterschriftensammlung für die Initiative «Gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz» soll im kommenden April beginnen und spätestens im Herbst 2007 abgeschlossen sein.

Die Initiative hat zum Ziel, dass die Einsetzung eines Tierschutz-Anwaltes in der Bundesverfassung festgeschrieben wird. Für die Umsetzung des Volksbegehrens sollen die Kantone zuständig sein.

Nach STS-Vorstellungen sollen sich einzelne Landesteile zusammenschliessen und gemeinsam einen Tierschutz-Anwalt beschäftigen.

Dieser soll eingreifen, wenn er Mängel im Untersuchungsverfahren oder bei der Beurteilung von Rechtsfragen feststellt. Bisher bestehe in Tierstraf-Prozessen ein offensichtliches Ungleichgewicht zwischen dem Tier als Geschädigten und dem Angeschuldigten, sagte Lukas Berger vom STS-Rechtsdienst.

Der STS beruft sich in seiner Initiative auf gute Erfahrungen mit Tieranwälten in zwei Kantonen. Im Kanton Zürich wurden zwischen 1999 und 2003 47 Strafentscheide pro 100’000 Einwohner gefällt, im Kanton St. Gallen sogar 75. Der Durchschnitt lag in der Schweiz nur bei 26 Entscheiden.

Rückzug aus politischem Kalkül

Obwohl nach der Beratung im Parlament mittlere Unzufriedenheit herrscht, will der STS seine allgemein verfasste Volksinitiative «Tierschutz Ja!» zurückziehen.

Dies bedeute jedoch nicht, dass sich der STS in den nächsten 20 Jahren mit dem nun gültigen Tierschutzgesetz abfinden werde, betonte STS-Präsident Lienhard.

Die Beratungen hätten aber gezeigt, dass die Initiative als Ganzes in einer Volksabstimmung von der Pharma-Industrie und von der Landwirtschaft massiv bekämpft worden wäre, sagte STS-Geschäftsführer Hansuli Huber. Auch die meisten grossen Parteien hätten die Initiative abgelehnt.

Die Revision sei vor allem wegen der mutlosen Haltung des Bundesrates (Landesregierung) und wegen den «Tierschutzbremsern» im Parlament ungenügend ausgefallen, hiess es.

Dass Fortschritte erzielt wurden, führt der STS auf seine Initiative zurück, die während den Beratungen ständig im Raum gestanden sei.

swissinfo und Agenturen

In der Schweiz leben ungefähr 17 Mio. Tiere, darunter über 7 Mio. Haustiere.
In den Schweizer Haushalten leben 1,3 Mio. Katzen und 400’000 Hunde.
Pro Jahr werden ungefähr 475’000 Tiere für Versuchszwecke gebraucht.

In der Wintersession 2005 beschloss das Schweizer Parlament die Revision des Tierschutzgesetzes:

Personen werden bestraft, die Tiere misshandeln, aussetzen oder in deren Würde erniedrigen.

Tiere dürfen künftig höchstens sechs Stunden lang unterwegs sein.

Der Import von Hunde- und Katzenfellen wird verboten, wie auch ab 2009 die Ferkelkastration ohne Betäubung.

Tierversuche werden verboten, bei denen das Leiden der Tiere in keinem Verhältnis zu den erreichten Verbesserungen steht.

Die rituelle Schlachtung bleibt verboten. Der Import von koscherem Fleisch und nach muslimischer Tradition geschlachteten Tieren bleibt erlaubt.

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