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Überprüfung der Homöopathie wird abgebrochen

Die Homöopathie soll kassenpflichtig bleiben. In Absprache mit dem Bundesamt für Gesundheit hat sich Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider im April gegen eine erneute Abklärung entschieden.

(Keystone-SDA) Damit bleibe die ärztliche Homöopathie weiterhin Teil der Grundversicherung, bestätigte eine Sprecherin des Bundesamts für Gesundheit (BAG) der Nachrichtenagentur Keystone-SDA eine entsprechende Meldung von Tamedia. Die Homöopathie erneut auf die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit zu überprüfen, sei «mit einem hohen Zeit- und Kostenaufwand verbunden.»

Als weiteren Grund führte das BAG den Volksentscheid von 2009 an, bei dem die Bevölkerung die Wiederaufnahme der ärztlichen Homöopathie in den Leistungskatalog der Grundversicherung beschlossen hatte.

Die Homöopathie sei die meist nachgefragte komplementärmedizinische Methode aus der Bevölkerung, sagte Yvonne Gilli, die Präsidentin der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH), am Montagabend in der Radiosendung «Echo der Zeit» von Schweizer Radio und Fernsehen (SRF). Die FMH sei froh, habe sich Baume-Schneiders Departement zugunsten der Homöopathie entschieden.

Verursacht nur marginale Kosten

Pro Jahr beziehen laut dem BAG rund ein Drittel der Schweizerinnen und Schweizer Leistungen der ärztlichen Komplementärmedizin. Diese kosteten rund 18 Millionen Franken. Gemessen an den Gesamtkosten der obligatorischen Krankenversicherung sei ihr Anteil mit rund 0,04 Prozent «marginal».

Wie die Tamedia-Zeitungen berichteten, sind die Argumente des BAG «alles andere als neu». Darum stelle sich die Frage, «warum das Verfahren dann überhaupt gestartet wurde».

Die Abklärung ins Rollen gebracht hatte ein Tamedia bekannter Pensionär. Dieser hatte im Oktober 2023 einen Antrag gestellt, die Krankenkassenpflicht der Homöopathie zu überprüfen. Daraufhin habe das BAG eine sogenannte Umstrittenheitsabklärung gestartet, schrieb Tamedia.

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