24-Jähriger gesteht Tötungsdelikt in la Neuveville
Ein Mann, der nach dem gewaltsamen Tod eines 50-jährigen Rumänen im Herbst 2024 in La Neuveville festgenommen wurde, hat die Tat gestanden. Im Rahmen eines Verfahrens, das bei schuldunfähigen Personen zur Anwendung kommt, hat die Staatsanwaltschaft für ihn wegen Mordes eine stationäre Massnahme beantragt.
(Keystone-SDA) Die Staatsanwaltschaft stützt sich dabei auf ein forensisch-psychiatrisches Gutachten, wie sie in einer Mitteilung vom Freitag schreibt.
Schuldunfähigkeit bedeutet, dass jemand wegen einer psychischen Störung, Rausches oder ähnlichen Zuständen zum Tatzeitpunkt unfähig war, das Unrecht seiner Tat einzusehen. Die Person ist in dem Fall nicht strafbar, kann aber zu Massnahmen wie Therapie, Verwahrung oder ähnlichem verurteilt werden.
Laut Staatsanwaltschaft kommt es vor dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland zum Prozess gegen den Angeschuldigten. Der Gerichtstermin steht noch nicht fest. Gemäss Strafprozessordnung kann das Gericht in solchen Fällen mit Rücksicht auf den Gesundheitszustand oder zum Schutz der Persönlichkeit in Abwesenheit der beschuldigten Person verhandeln.
Die Staatsanwaltschaft erachtet es gestützt auf die Ermittlungsergebnisse und das Geständnis des Beschuldigten als erwiesen, dass er dem Opfer mit einem Messer die tödliche Verletzung zugefügt hatte. Der zur Tatzeit 24-jährige Rumäne befindet sich seit seiner Anhaltung in Untersuchungshaft und derzeit im vorzeitigen Massnahmenvollzug.
Am frühen Morgen des 28. Oktober 2024 fand die Polizei in einer Wohnung in La Neuveville zwei Männer vor, einer von ihnen schwer verletzt. Trotz sofortiger Rettungsmassnahmen verstarb das Opfer noch vor Ort. Der mutmassliche Täter wurde festgenommen.