Aargauer Regierung: keine Übergangsfinanzierung für Schulwege
Der Aargauer Regierungsrat lehnt eine Übergangsfinanzierung der Schulwegkosten für Kinder der neuen regionalen Förderklassen plus ab. Die geltenden Gesetze erlauben laut Regierungsrat weder solche Zahlungen noch rückwirkende Abgeltungen.
(Keystone-SDA) Die Teilnahme am Pilotprojekt sei für die Gemeinden freiwillig und der Entscheid zur Einweisung liege beim jeweiligen Gemeinderat. Dies schreibt der Regierungsrat in seiner am Freitag veröffentlichten Antwort auf eine Interpellation von Grossrätin Carole Binder-Meury (SP) und weiteren Grossräten von SVP, Mitte, FDP und GLP.
Hintergrund der politischen Debatte ist der Unterschied bei der Finanzierung der beiden Beschulungsformen. Bei Sonderschulen gilt das Solidaritätsprinzip: Die Kosten für Transporte, die sich im Schnitt auf rund 7600 Franken pro Kind und Jahr belaufen, werden zu grossen Teilen gemeinschaftlich von allen Gemeinden und dem Kanton getragen.
Wohnortsgemeinde muss zahlen
Die neuen Förderklassen plus gehören laut Regierungsrat dagegen rechtlich zum Regelschulsystem. Hier gelte das Verursacherprinzip. Dies bedeutet, dass die Wohnortsgemeinde der Kinder für die Transportkosten zu regionalen Klassen in Nachbargemeinden alleine aufkommen muss.
Die Finanzierung durch die Gemeinden ergebe sich aus der geltenden Aufgaben- und Kostenteilung zwischen Kanton und Gemeinden, hält der Regierungsrat fest. Der Kanton stelle die Personalressourcen zur Verfügung, während die Gemeinden für die Infrastruktur, Sachmittel und den Schulweg zuständig seien.
Reform frühestens 2030/31
Eine Lösung für das finanzielle Dilemma soll im Rahmen einer grösseren Reform erarbeitet werden. Bis 2028 plant der Kanton, Anpassungen an der Finanzierung und Ressourcierung an der Schnittstelle zwischen Regelschule und Sonderschule auszuarbeiten.
Ein entsprechender Bericht soll dem Grossen Rat im ersten Halbjahr 2029 vorgelegt werden. Eine kantonsweite Umsetzung neuer Regelungen ist jedoch laut Regierungsrat frühestens auf das Schuljahr 2030/31 möglich.
Starke Nachfrage nach dem Pilotprojekt
Das Pilotvorhaben «Umsetzung von Förderklassen plus» wurde ins Leben gerufen, um der hohen Belastung an den Regelschulen entgegenzuwirken und integrative Angebote zu schaffen. Kinder mit speziellem Förderbedarf werden dabei auf dem regulären Schulareal unterrichtet.
Das Interesse ist gross: Im Schuljahr 2026/27 wurde das ursprüngliche Ziel von 15 Klassen mit tatsächlich 21 aktiven Klassen deutlich übertroffen, nachdem im Vorjahr nur zwei Pilotklassen liefen. In den nächsten zwei Jahren ist ein Ausbau auf insgesamt 50 Klassen im ganzen Kanton geplant.
Erste Vollkostenrechnungen zeigen gemäss Angaben des Kantons, dass die integrierte Beschulung in einer lokalen Förderklasse plus deutlich günstiger ist als in einer Sonderschule. Ein Sonderschulplatz kostet die Gemeinden im Schnitt 37’700 Franken pro Kind und Jahr. Ein regulärer Schulplatz kostet die Gemeinden im Durchschnitt 9600 Franken.