Aargauer Stimmvolk erhält mehr Zeit für Wahlbeschwerden
Künftig hat das Aargauer Stimmvolk deutlich mehr Zeit für Beschwerden vor und nach Abstimmungen und Wahlen. Das hat der Aargauer Grosse Rat am Dienstag mit 100 Ja- zu 20 Nein-Stimmen beschlossen.
(Keystone-SDA) Neu gilt: Beschwerden aller Art sind spätestens 20 Tage nach der Entdeckung des Grundes einzureichen. Sie dürfen auch bis maximal 20 Tage nach Veröffentlichung der Ergebnisse eingereicht werden. Hat der Regierungsrat über die Beschwerde entschieden, bleiben dem Beschwerdeführer 30 Tage, um den Entscheid ans Verwaltungsgericht zu ziehen.
Bisher lag die Beschwerdefrist bei drei und die Weiterziehungsfrist bei fünf Tagen. Mit den längeren Fristen soll laut den Initianten der Vorlage die demokratischen Rechte der Aargauerinnen und Aargauer besser geschützt werden.
Nur SP kritisierte die Änderungen
Die Regierung stand dieser Verlängerung kritisch gegenüber. Grosse Diskussionen löste diese Gesetzesänderung bei der zweiten Beratung im Grossen Rat jedoch nicht aus. EVP und Grüne ergriffen nicht einmal das Wort.
Einzig die SP fand, die längeren Fristen seien in der Praxis nicht umsetzbar. «Sie wären nur möglich, wenn beim Verpacken und Versand der Unterlagen Nachtschichten eingelegt würden. Oder, wenn die Unterlagen künftig per A-Post verschickt würde.» Dies würde jedoch deutlich mehr kosten. Die Worte des SP-Sprechers verhalten jedoch ungehört im Saal.