The Swiss voice in the world since 1935
Top Stories
Schweizer Demokratie
Newsletter

Ab 2025 sind Nachhol-Einzahlungen in die Säule 3a möglich

Keystone-SDA

Wer in bestimmten Jahren keine Beiträge oder lediglich Teilbeiträge in die Säule 3a der Altersvorsorge eingezahlt hat, kann dies neu nachholen. Der Bundesrat hat dazu am Mittwoch eine Verordnung angepasst und per Anfang 2025 in Kraft gesetzt.

(Keystone-SDA) Mit der Anpassung der Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung von Beiträgen an anerkannte Vorsorgeformen erfüllt die Landesregierung einen Auftrag des Parlaments. In die Säule 3a – die gebundene private Vorsorge – einzahlen kann, wer in der Schweiz ein AHV-pflichtiges Einkommen hat.

Nachträgliche Zahlungen – 2025 höchstens 7258 Franken – können nur für Jahre mit AHV-pflichtigem Einkommen im Inland gemacht werden und das auch nur in Jahren, in denen ein solches Einkommen erzielt worden ist.

Mit der Schweiz verbunden

Auch muss vor einem Nachhol-Einkauf der ordentliche Jahresbeitrag in die steuervergünstigte Säule 3a vollständig bezahlt worden sein. Der Bundesrat schätzt, dass mit den Nachzahlungen die Einnahmen aus der Bundessteuer pro Jahr um 100 bis 150 Millionen Franken zurückgehen.

Beliebte Artikel

Meistdiskutiert

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft