AFFÄRE GADDAFI/EDA bestätigt Ausreise Hamdanis aus Libyen
Bern (awp/sda) – Die Schweiz hat am Dienstagmorgen bestätigt, dass Rachid Hamdani Libyen verlassen hat. «Wir freuen uns zusammen mit der Familie über diese Entwicklung», heisst es in einer Mitteilung des Eidg. Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA).
Ob sich der schweizerisch-tunesische Doppelbürger Hamdani derzeit in Tunesien befindet, wollte EDA-Sprecher Adrian Sollberger gegenüber der Nachrichtenagentur SDA nicht bestätigen. Der Anwalt Hamdanis, Emmanuel Altit, hatte zuvor gesagt, dass Hamdani in der Nacht die libysche Grenze passiert hat. Er sei in Sicherheit. Auch Hamdanis Frau Bruna Hamdani bestätigte gegenüber dem Westschweizer Radio, dass ihr Mann Libyen verlassen habe.
Das EDA wies in der Mitteilung gleichzeitig darauf hin, dass sich der zweite Schweizer Max Göldi weiterhin in Gewahrsam der libyschen Behörden befinde. «Die sichere Rückkehr Max Göldis steht nun im Zentrum unserer Bemühungen», schreibt das EDA. Seit mehreren Wochen fänden Verhandlungen auf trilateraler Ebene statt.
Laut einem AFP-Reporter war Hamdani am Montagabend im Beisein von Diplomaten aus der Schweiz, Österreich, Spanien und Deutschland vor dem Sitz des libyschen Aussenministerium in Tripolis in ein Auto der Schweizer Botschaft gestiegen. Die Diplomaten hätten ihm dabei «eine gute Reise nach Tunesien» gewünscht, berichtete der Reporter.
Göldi war zusammen mit Hamdani festgehalten worden. Sein Schicksal bleibt weiterhin ungewiss. Er war am Montagmittag in Handschellen ins libysche Gefängnis Aïn Zara gebracht worden, wo er eine viermonatige Haftstrafe wegen Visavergehen absitzen soll.
Göldi und Hamdani hielten sich während Monaten aus Furcht vor libyschen Repressalien in der Schweizer Vertretung auf. Der für ABB in Libyen tätige Göldi wurde wegen illegalen Aufenthalts in einem Revisionsverfahren verurteilt.
Hamdani hingegen wurde vom Vorwurf des illegalen Aufenthalts und illegaler wirtschaftlicher Tätigkeiten freigesprochen. Die beiden Männer waren im Juli 2008 in Libyen festgenommen und an der Ausreise gehindert worden.
mk