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Luzerner Tempobolzer gemäss Bundesgericht fahrlässig und skrupellos

(Keystone-SDA) Lausanne – Der Raser, der 2005 in Malters LU den Tod zweier Freunde verursachte, wurde zu Recht sowohl wegen fahrlässiger Tötung wie auch wegen Gefährdung des Lebens verurteilt. Er sei nicht nur fahrlässig, sondern auch skrupellos gewesen, findet das Bundesgericht.
Der damals 25-jährige Automechaniker war in einer Juni-Nacht mit mindestens 188 statt den erlaubten 100 km/h in eine Kurve der Umfahrungsstrasse von Malters gerast. Das getunte Auto kam ins Unterholz ab und flog in dreieinhalb Meter Höhe in einen Baum. Der Lenker wurde schwer, seine beiden Freunde tödlich verletzt.
Das Luzerner Kriminal- und Obergericht sprach den Raser wegen mehrfacher Gefährdung des Lebens seiner Freunde, deren fahrlässiger Tötung sowie grober Verkehrsregelverletzung für schuldig. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt.
Der Verurteilte wollte das Urteil nicht akzeptieren und zog damit vors Bundesgericht, das das erstinstanzliche Urteil nun bestätigte.
Ein weiterer Autolenker, der 2005 eine Polizeikontrolle zu durchbrechen versucht hatte, muss definitiv für 18 Monate hinter Gitter. Das Bundesgericht hat auch seine Verurteilung (drei Jahre Haft zur Hälfte bedingt) wegen Gefährdung des Lebens bestätigt.
Der Autofahrer war in der Nacht auf den 4. Dezember 2005 unter dem Einfluss von Cannabis und Alkohol mit übersetzter Geschwindigkeit auf der Autobahn von Sihlbrugg Richtung Luzern unterwegs gewesen. Bei einer Kontrollstelle wurde er zum Halten aufgefordert.
Doch er beschleunigte und versuchte, die Kontrollstelle zu durchbrechen. Vier im Weg stehende Beamte konnten wegspringen. Der Wagen rammte ein Polizeifahrzeug, drehte sich um seine Achse und kam nach einer Kollision mit einer Schallschutzwand schliesslich zum Stehen. Ausser dem Beifahrer wurde niemand verletzt.
Das Zuger Obergericht sprach den Autolenker wegen mehrfacher Gefährdung des Lebens, Sachbeschädigung, Hinderung einer Amtshandlung, grober Verkehrsregelverletzung und Fahren in fahrunfähigem Zustand schuldig. Das Bundesgericht hat die dagegen erhobene Beschwerde des Mannes nun abgewiesen.

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