Polizisten lernen Bekämpfung des Menschenhandels
Zum ersten Mal besuchten letzte Woche 25 Schweizer Polizeiangehörige einen nationalen Kurs zur Bekämpfung des Menschenhandels.
Ziel ist die effizientere Verfolgung der Täter und ein angemessener Umgang mit den Opfern, meist jungen Frauen aus dem Osten und Süden.
«Wenn die Opfer nicht reden, können wir die Täter nicht stellen», konstatiert Guido Balmer, Sprecher beim Bundesamt für Polizei (fedpol).
Die dort angesiedelte Koordinationsstelle gegen Menschenhandel und Menschenschmuggel (KSMM) hat zusammen mit der Stadtpolizei Zürich letzte Woche erstmals einen Kurs organisiert, an dem Polizeiangestellte aus verschiedenen Kantonen und Städten aufgrund von Fallbeispielen Gesprächs-Situationen mit Opfern üben.
«Der Kernpunkt ist, dass ein Vertrauensverhältnis zwischen den betroffenen Frauen und der Polizei geschaffen werden muss. Ohne das Vertrauen zu staatlichen Organen werden die Opfer nicht zu Zeugenaussagen gegen die Täterschaft bereit sein», erläutert Balmer.
Damit die Frauen überhaupt Aussagen machen, müssen sie auch ihre rechtliche Lage kennen: Aufklärung über Aufenthalts-Regelung während eines allfälligen Prozesses, über Opferschutz und -hilfe in der Schweiz wie auch über mögliche Rückkehrhilfen. Das sind laut Balmer weitere Kernpunkte des Kurses.
Polizei sensibilisiert
Die Polizeiangestellten am Kurs nahe Luzern seien für die Problematik grundsätzlich sensibilisiert, sagt fedpol-Sprecher Balmer. Das Interesse sei überaus gross: Doppelt so viele Teilnehmende haben sich für den vom Schweizerischen Polizei-Institut ausgeschriebenen Kurs angemeldet, so dass diesen Herbst ein zweiter geplant ist.
Allenfalls wird ein weiterer im Frühling 2008 durchgeführt – im Vorfeld der Fussball-Europameisterschaft EURO 2008.
An den Kursen nehmen auch ausländische Polizisten teil. «Diese Zusammenarbeit ist sehr wichtig», betont Balmer. Nicht zuletzt seien Informationen aus den Herkunftsländern bedeutend, wenn es um Abklärungen für eine Rückkehr gehe oder um die Gefährdung eines Opfers und seiner Familienangehörigen in der Heimat.
Immer mehr Fälle
«Für die Frauen braucht es viel, um gegen die Täter auszusagen und erst recht, um einen Prozess durchzustehen», sagt Susanne Bachmann vom Fraueninformations-Zentrum (FIZ) in Zürich.
Das Zentrum bietet den Opfern des Frauenhandels private, spezialisierte Beratung (FIZ-Makasi) an.
Im letzten Jahr hat FIZ-Makasi 133 Opfer beraten und begleitet, 2005 waren es 116 Opfer. Viele kommen aus der Karibik, aus Ost- und Südosteuropa, den baltischen Staaten, Brasilien und Thailand.
Die meisten der Frauen werden in der Sexarbeit ausgebeutet, einige als Tänzerinnen in Cabarets oder als private Haushaltshilfen gehandelt.
Während die Frauen kriminalisiert werden, kommen die Täter, die ihre Opfer mit falschen Versprechungen locken und mit Frauenhandel viel Geld verdienen, meist ungeschoren davon.
Bessere Zusammenarbeit
Das scheint sich langsam zu ändern. «Die Zusammenarbeit zwischen allen beteiligten Akteuren – Polizei, Fremdenpolizei, Justiz, Opferhilfe – ist besser geworden und hat zu mehr Anzeigen geführt», sagt FIZ-Mitarbeiterin Bachmann.
Dass die Polizei den Fokus erweitert habe und trotz illegalen Aufenthalts- und fehlender Arbeitsbewilligungen besser auf die Opfer eingehe, «ist ganz in unserem Sinne».
Bemerkenswert sei, dass viel mehr Betroffenen eine Bedenkfrist gewährt wurde (33 Frauen 2006): Sie hatten maximal einen Monat Zeit, um zu entscheiden, ob sie zu Aussagen im Ermittlungsverfahren bereit sind. Während dieser Frist wurden sie nicht ausgeschafft.
Einzelne Opfer von Menschenhandel wurden als Härtefälle anerkannt und erhielten eine Aufenthaltsbewilligung, weil sie bei einer Rückkehr zu stark gefährdet wären.
Hohe Dunkelziffer
Die genaue Anzahl der Opfer des Menschenhandels in der Schweiz ist nicht bekannt. Das Bundesamt für Polizei und der Bericht einer interdepartementalen Arbeitsgruppe schätzten 2002 bis zu 3000 Opfer.
Neuere Schätzungen gibt es nicht. Eine Statistik zeigt indes, dass es 2005 elf Verurteilungen wegen Menschenhandel gab. Zwischen 2000 und 2004 waren es im Schnitt noch fünf gewesen.
swissinfo und Viera Malach, InfoSüd
Das Phänomen Menschenhandel und Zwangsprostitution berührt rechtlich verschiedene Aspekte: Den Artikel gegen Menschenhandel im Strafgesetzbuch, das Opferhilfe-Gesetz und das Ausländerrecht.
Der Bundesrat (Landesregierung) hat die UNO-Konventionen gegen den Menschenhandel unterzeichnet und Ende 2006 in Kraft gesetzt.
Laut Schätzungen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) beträgt der Umsatz des Menschenhandels jährlich 32 Mrd. Dollar.
Mit Menschenhandel und Zwangsprostitution wird mehr Geld umgesetzt als mit Drogen- und Waffenhandel.
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