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Drama in Crans-Montana: In Krisenzeiten «wird der Föderalismus immer wieder aufs Neue infrage gestellt»

Crans-Montana
Der Gemeinderat von Crans-Montana bei seiner Pressekonferenz eine Woche nach dem Drama. Im Wallis sind die Gemeinden für die Sicherheitskontrollen zuständig. Keystone / Cyril Zingaro

Seit dem tödlichen Brand in der Bar «Le Constellation» in Crans-Montana wird der Schweizer Föderalismus infrage gestellt und kritisiert. Für Andreas Stöckli, Mitglied der Direktion des Instituts für Föderalismus, hat die dezentrale Organisation des Staates jedoch wenig mit den festgestellten Versäumnissen zu tun.

Seit der verhängnisvollen Silvesternacht, in der 40 junge Menschen ums Leben kamen und 116 weitere beim Flammeninferno in der Bar «Le Constellation» in Crans-Montana verletzt wurden, stellen sich zahlreiche Fragen.

Einige davon betreffen eine Grundsäule des Schweizer Staates, den Föderalismus: Warum wird eine Untersuchung dieser Grössenordnung von der kantonalen Justiz und nicht vom Bund durchgeführt? Wurden die Zuständigkeiten entlang der Verantwortungskette verwässert? Sind die Kantone und erst recht die Gemeinden in der Lage, die Normen durchzusetzen und in Ausnahmesituationen zu reagieren? 

Lesen Sie hier unsere Analyse:

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Professor Andreas Stöckli ist Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Freiburg sowie Mitglied der Direktion des Instituts für Föderalismus. Er erinnert an die Grundprinzipien der Aufteilung der staatlichen Zuständigkeiten und gibt seine Sichtweise zum Drama von Crans-Montana wieder.

Swissinfo: Wie sind die Zuständigkeiten im Bereich Brandschutz in der Schweiz aufgeteilt? 

Andreas Stöckli: Was die baupolizeilichen Vorschriften – und damit auch den Brandschutz von Gebäuden – betrifft, so liegt die Zuständigkeit bei den Kantonen.

Im Allgemeinen variieren die Vorschriften für den Bau, den Betrieb und die Sicherheit von Restaurants und Bars von Kanton zu Kanton, teilweise sogar von Gemeinde zu Gemeinde.

Ist daraus zu schliessen, dass die Kantone in Sachen Brandschutz tun können, was sie wollen? 

Die Kantone haben die Möglichkeit, ihre Regeln und Praktiken zu harmonisieren, wenn sie dies wünschen. Genau das wurde im Bereich des Brandschutzes getan. Es gibt interkantonal harmonisierte  Brandschutznormen: die Schweizer Brandschutzvorschriften der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen. Diese Normen wurden vom zuständigen interkantonalen Organ  für sämtliche Kantone für verbindlich erklärt.

Ihre konkrete Anwendung obliegt den Kantonen oder, wie im Kanton Wallis, den Gemeinden.

Aber im vorliegenden Fall gibt es, wenn man den Medienberichten folgt, gewisse Anzeichen dafür, dass das Problem weniger in unzureichenden Normen als vielmehr in deren Anwendung und Kontrolle lag.

Das hat nichts mit den föderalen Strukturen der Schweiz an sich zu tun. 

Andreas Stöckli
Andreas Stöckli ist Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Fribourg und Mitglied der Direktion des Instituts für Föderalismus. Nicolas Brodard

Ist es angesichts der Schwere der Tat nicht überraschend, dass die Ermittlungen weiterhin in den Händen der kantonalen Justiz liegen? Hätte der Bund die Möglichkeit, den Fall zu übernehmen? 

Zunächst muss zwischen den verschiedenen möglichen Verfahren unterschieden werden: Strafrechtlichen Verfahren wurden zum Teil bereits eröffnet, es wird sicherlich auch zu zivilrechtlichen Auseinandersetzungen kommen und möglicherweise zu Forderungen gegen die Gemeinde oder den Kanton wegen mangelhafter Kontrollen. Hinzu kommt höchstwahrscheinlich auch eine politische Aufarbeitung.

Was die Strafverfolgung betrifft, verfügt der Bund zwar über gewisse Zuständigkeiten, die durch die Bundesanwaltschaft wahrgenommen werden. Diese sind jedoch auf genau definierte Tatbestände beschränkt, die hier nicht vorliegen dürften.

Die in Frage kommenden Straftatbestände betreffen vermutlich beispielsweise fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Verursachung einer Feuersbrunst und liegen somit nicht in der Zuständigkeit des Bundes. Die Strafverfolgung obliegt daher den Walliser Behörden und der Bund kann diese Verfahren nicht einfach übernehmen. Die Frage eines ausserordentlichen externen Staatsanwalts bleibt freilich offen.

Das Gleiche gilt für die zivilrechtlichen Auseinandersetzungen: Abgesehen von der Rolle des Bundesgerichts als Rechtsmittelinstanz sind die kantonalen Zivilgerichte dafür zuständig.

In der schweizerischen Rechtsordnung ist nicht vorgesehen, dass der Bund solche Verfahren, die in der Zuständigkeit der Kantone liegen, an sich ziehen könnte. Meiner Meinung nach ist das auch nicht erforderlich. Es ist klar, es liegt eine ausserordentliche Situation vor, aber die zuständigen Behörden müssen in der Lage sein, solche Verfahren zu führen. 

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Einige sind der Meinung, dass dieses Drama die Grenzen des Föderalismus aufzeigt. Teilen Sie diese Einschätzung? 

In Ausnahmesituationen und Katastrophenfällen wird der Föderalismus immer wieder aufs Neue infrage gestellt. Ich denke, man muss die Dinge differenzierter betrachten.

Im vorliegenden Fall sind die kantonalen und kommunalen Behörden für die Erstintervention und das Krisenmanagement zuständig. Was die Erstintervention angeht, hat der Föderalismus meiner Meinung nach sogar seine Vorteile. Das hat sich bereits während der Corona-Krise gezeigt: Die Behörden und Personen vor Ort sind oft besser in der Lage, rasch und effektiv zu handeln.

Es entsteht aber ein gewisser Koordinationsbedarf. Etwa bei der Versorgung von Verletzten kann ein Kanton an seine Grenzen stossen. Bei der Katastrophe von Crans-Montana hat sich jedoch sehr schnell Solidarität zwischen den Kantonen gezeigt. Patientinnen und Patienten konnten beispielsweise relativ schnell in andere Krankenhäuser in Zürich, Lausanne usw. verlegt werden.

Ich stelle fest, dass dezentrale Strukturen in solchen Situationen gut funktionieren. Man ist sehr schnell vor Ort, kann relativ schnell Hilfe leisten und die Akteure sind gut aufeinander abgestimmt.

Die Kritik aus dem Ausland lautet, dass selbst die Schweiz solche Katastrophen nicht verhindern kann, was ihrem Ruf schadet. Dies hängt aber nicht mit den föderalen Strukturen zusammen. Solche Katastrophen sind vielmehr auf menschliche Unzulänglichkeiten zurückzuführen. 

Editiert von Samuel Jaberg; Übertragung aus dem Französischen mit Hilfe von DeepL: Melanie Eichenberger

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