Anklage gegen früheren Thurgauer Kantonstierarzt im Fall Hefenhofen
(Keystone-SDA) Die Thurgauer Staatsanwaltschaft hat im Fall des Pferdequälers von Hefenhofen Anklage gegen den früheren Thurgauer Kantonstierarzt erhoben. Sie wirft ihm Versäumnisse bei der Durchsetzung eines Tierhalteverbots und weitere Unterlassungen vor.
Mitangeklagt sind in einzelnen Punkten drei weitere Mitarbeiter des Veterinäramts, wie die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mitteilte. Für den Fall zuständig ist das Bezirksgericht Frauenfeld.
Der ehemalige Leiter des Veterinäramts und Kantonstierarzt soll versäumt haben, ein im Jahr 2013 angeordnetes Tierhalteverbot gegen den wiederholt beschuldigten Tierhalter durchzusetzen. Er soll auch weitere Massnahmen gegen den Tierquäler unterlassen, Kontrollen nur nach Vorankündigung durchgeführt und Anzeigen ignoriert haben.
Weiter wirft die Anklage dem Ex-Kantonstierarzt vor, nach der Räumung des Hofs in Hefenhofen im August 2017 Pferde des Tierhalters unter Wert verkauft zu haben. Zudem seien auch Tiere verkauft worden, die gar nicht dem beschuldigten Pferdequäler gehörten.
Strafanträge erst vor Gericht
Die Anklagepunkte reichen von Amtsmissbrauch, Begünstigung und Tierquälerei – alles mehrfach und zum Teil durch Unterlassung begangen – über Gläubigerschädigung und ungetreuer Geschäftsbesorgung bis zur versuchten Nötigung, wie es hiess.
Die Strafanträge will die Staatsanwaltschaft anlässlich der Hauptverhandlung bekanntgeben, deren Termin noch nicht festgelegt ist. Für alle Beschuldigten gelte die Unschuldsvermutung.
Gegen den beschuldigten Tierhalter aus Hefenhofen wurde im vergangenen März Anklage erhoben. Er soll über Jahre hinweg Tierschutzvorschriften missachtet, Anordnungen ignoriert und die Behörden genarrt haben. Im August 2017 wurden auf seinem Hof rund 250 Pferde und andere Tiere beschlagnahmt.
Regierung räumte Fehler ein
90 Pferde wurden im Kanton Bern vom Veterinärdienst der Armee gepflegt und in mehreren Auktionen verkauft. Die Thurgauer Regierung räumte Fehler im Umgang mit dem Tierquäler ein. Sie setzte eine externe Kommission unter dem Vorsitz des Zuger alt Regierungsrats Hanspeter Uster ein.
Diese kam in ihrer Analyse zum Schluss, dass im Fall Hefenhofen durch Fehleinschätzungen und Fehlentscheide auf verschiedenen Ebenen ein wirksamer Vollzug des Tierschutz verhindert worden sei. Inzwischen hat der Kanton das Veterinäramt reorganisiert und ein neues Veterinärgesetz erlassen, um den Tierschutz zu verbessern.