
Anwältin wegen Kopftuchs von Prozess ausgeschlossen
(Keystone-SDA) Madrid – Weil sie ein Kopftuch getragen hat, ist eine Rechtsanwältin in Spanien von einem Prozess ausgeschlossen worden. Richter Javier Gómez Bermúdez warf der Juristin vor, nicht ordnungsgemäss gekleidet gewesen zu sein.
Die Anwältin zeigte den Richter des Nationalen Gerichtshofs nach Presseberichten wegen Amtsmissbrauchs an. Die 39-jährige, in Marokko geborene spanische Staatsbürgerin wies darauf hin, dass die Statuten den Anwälten das Tragen einer Robe vorschrieben, aber kein Verbot von Kopftüchern enthielten.
Der Richter habe ihr keine weitere Begründung für den Ausschluss gegeben und auf ihre Einwände hin lediglich gesagt: «In diesem Saal entscheide ich.»
Gómez Bermúdez ist einer der prominentesten Richter in Spanien. Er führte den Prozess gegen die Madrid-Attentäter, die im März 2004 vier Bomben in Pendlerzügen gezündet und 191 Menschen getötet hatten. Seine Verhandlungsführung war damals in der Presse gelobt worden.
Im Oktober hatte der Richter für Schlagzeilen gesorgt, als er von einer Zeugin, die eine Burka trug, verlangte, ihr Gesicht zu zeigen. Die Richter und Staatsanwälte müssten während der Aussage die Gesichtszüge der Zeugin sehen können.
Die jetzt aus dem Gerichtssaal verwiesene Anwältin trug dagegen keinen Gesichtsschleier, sondern ein Kopftuch, das lediglich das Haar bedeckte.