The Swiss voice in the world since 1935
Top Stories
Schweizer Demokratie
Newsletter

Doppeltes Ja zeichnet sich ab

Das Ständemehr ist der grosse Knackpunkt bei der IV-Vorlage. Keystone

Laut der vierten SRG SSR idée suisse Hochrechnung erhält die Erhöhung der Mehrwertsteuer zu Gunsten der Invalidenversicherung 54% Ja. Bei dieser Vorlage steht das Ständemehr weiterhin in der Schwebe. Die allgemeine Volksinitiative wird mit 68% Ja abgeschafft.

Weil beide Vorlagen eine Änderung der Bundesverfassung verlangen, ist für ein Ja nicht nur das Stimmenmehr, sondern auch das Mehr der Stände (Kantone) nötig.

Dies wird für die Erhöhung der Mehrwertsteuer zu Gunsten der Invalidenversicherung nun zum Knackpunkt.

Lange hielten sich Ja- und Nein-Kantone die Waage. Die aktuelle Hochrechnung zeigt 12 Stände im Ja und 10 Stände im Nein.

Eine erste Trendrechnung zur Stimmbeteiligung zeigt einen Anteil von 40% der stimmberechtigten Bevölkerung.

Auf 7 Jahre befristet

Die Erhöhung der Mehrwertsteuer ist auf 7 Jahre, also auf die Zeit von 2011 bis Ende 2017, befristet.

Mit einer 6. IV-Revision, also einer Reihe von Massnahmen zur Ausgabensenkung, soll die Versicherung ab 2016 nachhaltig saniert werden.

Ursprünglich war vorgesehen, die Mehrwertsteuer bereits ab 1. Januar 2010 zu erhöhen. In einer Hauruck-Übung hatte das Parlament Mitte Juni 2009 dem Druck der Wirtschaft nachgegeben und das Inkrafttreten der Mehrwertsteuer-Erhöhung um ein Jahr verschoben.

Mehr

Mehr

Invaliden-Versicherung

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Die Invalidenversicherung (IV) ist eine obligatorische Versicherung. Sie sichert den Versicherten die Existenzgrundlage, wenn sie invalid werden. Dies geschieht mittels Eingliederungsmassnahmen oder Geldleistungen. Die IV subventioniert auch speziell eingerichtete Institutionen. Die Versicherung wird zu rund 40% von Beiträgen der Erwerbstätigen und Arbeitgeber finanziert. Der Rest stammt aus öffentlichen Geldern.

Mehr Invaliden-Versicherung

Zu kompliziert

Mit der Einführung der allgemeinen Volksinitiative sollte dem Volk die Möglichkeit geboten werden, in der Form einer allgemeinen Anregung sowohl Verfassungs- wie auch Gesetzesänderungen verlangen zu können.

Bundesrat und Parlament waren aber zum Schluss gekommen, dass dieses Instrument wieder aus dem Katalog der Volksrechte gestrichen werden soll, weil für die Umsetzung keine praktikable Lösung gefunden wurde.

Die allgemeine Volksinitiative blieb toter Buchstabe und wurde nie angewendet.

Die Einführung dieses neuen Volksrechts war am 9. Februar 2003 bei der eidgenössischen Abstimmung noch mit 70,3 Prozent Ja-Stimmenanteil sowie von allen Ständen angenommen worden.

swissinfo.ch und Agenturen

Mehr

Mehr

Schweizer Politik

Volksinitiative

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Die Volksinitiative erlaubt den Bürgerinnen und Bürgern, eine Änderung in der Bundesverfassung vorzuschlagen. Damit sie zu Stande kommt, müssen innerhalb von 18 Monaten 100’000 gültige Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht werden. Darauf kommt die Vorlage ins Parlament. Dieses kann eine Initiative direkt annehmen, sie ablehnen oder ihr einen Gegenvorschlag entgegenstellen. Zu einer Volksabstimmung kommt es…

Mehr Volksinitiative

Beliebte Artikel

Meistdiskutiert

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

Mehr: JTI-Zertifizierung von SWI swissinfo.ch

Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!

Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft