Mehr Kontrollen gegen Dumping-Löhne
Der Bundesrat will den Vollzug der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit optimieren und mehr Kontrollen der Lohn- und Arbeitsbedingungen durchführen. Er hat eine entsprechende Anpassung gutgeheissen.
Dies teilte das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) am Mittwoch mit. Die Änderung war bereits vor der Abstimmung über die Weiterführung des Personenfreizügigkeits-Abkommens mit der Europäischen Union und dessen Ausdehnung auf Rumänien und Bulgarien im Februar dieses Jahres angekündigt worden.
Mit der Anpassung der Verordnungs-Bestimmungen übernehmen künftig der Bund, beziehungsweise die Kantone, jene ungedeckten Kosten, die bei den Arbeitsmarkt-Kontrollen von Personen mit einem kurzfristigen Stellenantritt bei einem Schweizer Arbeitgeber anfallen.
Zudem wird neu die Zahl von 27’000 jährlichen Kontrollen der vorgeschriebenen minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen in der entsprechenden Verordnung festgeschrieben. Dies entspricht einer Erhöhung von 20% im Vergleich zur ursprünglich berechneten Zahl von 22’500.
Die gesamten Kosten, die dem Bund aus der Verordnungs-Anpassung maximal entstehen, belaufen sich auf 1,9 Mio. Franken. Die Anpassungen treten am 1. Januar 2010 in Kraft.
swissinfo.ch und Agenturen
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