Am Morgestraich soll es dunkel bleiben
Massnahmen zur Rettung der besonderen Atmosphäre am Morgestraich ergreift die Basler Polizei: Verkaufsstände dürfen nicht mehr vor sechs Uhr früh den Betrieb aufnehmen.
Die Betreiber von Verkaufsständen hatten in den letzten Jahren immer wieder Ärger hervorgerufen. Nun erhalten sie für den diesjährigen Morgestraich vom 18. Februar keine Bewilligung mehr.
Licht ärgert Fasnächtler
Laut einer Mitteilung der Basler Polizei dürfen auf privaten Grundstücken erst ab 6 Uhr und auf öffentlichem Grund wie bisher erst ab 8 Uhr Verkäufe getätigt werden.
Vor allem die Scheinwerfer, mit denen die Standbetreiber ihre Ware beleuchtet haben, ärgerten aktive Fasnächtler und Besucher. Sie störten die spezielle Atmosphäre in der verdunkelten Stadt.
Cliquenkeller ohne Einschränkungen
Für Gelegenheits- und Festwirtschaften wurden die Betriebszeiten eingeschränkt. Sie dürfen am Sonntag vor dem Morgestraich zwar von 17 bis 22 Uhr wirten, müssen danach aber bis 6 Uhr morgens eine Pause einlegen.
Ab Montagmorgen können sie bis Donnerstag um 5 Uhr früh durchgehend offen halten. Für Vereinswirtschaften und Cliquenkeller gelten keine Einschränkungen.
Mit den neuen Vorschriften wird eine weitere immer wieder kritisierte Unannehmlichkeit beseitigt: Über den Wurstduft am Morgenstreich regten sich schon lange viele Fasnächtler auf, weil die Wurst nach ihrer Meinung nicht zum Morgenstreich gehört. Das traditionelle Frühstück an diesem speziellen Anlass besteht aus Mehlsuppe sowie Käse- und Zwiebelwähe.
swissinfo und Agenturen
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