Antirassismus- Strafnorm soll überprüft werden
Justizministerin Ruth Metzler will die Anwendung der Antirassisums- Strafnorm im Kampf gegen den Rechtsextremismus überprüfen lassen. Unter anderem sucht sie nach Möglichkeiten, "Propaganda- Auftritte mit rassistischen Gebärden" zu unterbinden.
Sie habe mit dem Bundesamt für Polizei (BAP) vereinbart, die Antirassismus- Strafnorm zu überprüfen, sagte die Justizministerin in einem am Mittwoch (09.08.) erschienenen Interview mit der Tageszeitung «Blick».
Überprüft werden müsse diese vor allem im Hinblick darauf, «was die Grenze zwischen öffentlichen Auftritten und privaten Anlässen von 200 bis 300 Leuten betrifft».
Metzler zeigte sich über die Situation besorgt. Sie sei jedoch nicht überrascht, habe doch ihr Departement schon lange auf dieses Problem hingewiesen, erklärte Metzler.
Bei der Überprüfung gehe es vor allem um die Anwendung der Antirassismus- Strafnorm im Hinblick auf die Probleme mit der rechtsextremen Szene, sagte Viktor Schlumpf, Sprecher des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements, auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Eine Änderung der Strafnorm sei nicht geplant.
Die rechtsextreme Szene werde seit den Vorfällen an der 1.- August- Feier auf dem Rütli, als seine Gruppe von Rechtsextremen die Ansprache von Bundesrat Villiger störte, nicht intensiver beobachtet, sagte BAP- Sprecherin Danièle Bersier.
Bersier sagte weiter, das BAP werde jedoch beispielsweise die rechtsextremen Aktivitäten im Internet, die schon länger intensiv beobachtet würden, weiterhin im Auge behalten.
swissinfo und Agenturen
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