Asbest-Gesetz: ABB hofft
Im US-Bundesstaat Pennsylvania tritt ein Gesetz in Kraft, das die Haftung für Asbest-Schäden beschränken soll. Dies ist für ABB von besonderem Interesse.
Der Elektrotechnik-Konzern ABB muss sich in den USA mit zahlreichen Asbest-Schadenersatz-Klagen herumschlagen und wertet das vom Gouverneur in Pennsylvania unterzeichnete Gesetz als Hoffnungs-Schimmer.
Gelten soll die neue Beschränkung wenn eine Firma durch eine Übernahme zu einer solchen Verpflichtung wie der Haftung für Asbest- Schäden gelangt ist.
Diese Entscheidung sei ein positives Signal, erklärte ein ABB- Sprecher am Donnerstag. «Es bleibt jedoch abzuwarten, wie sich diese Entscheidung auf entsprechende Verfahren in anderen US- Bundesstaaten auswirken wird,» sagte der Sprecher weiter.
Einheitliches Gesetz
ABB ist über die ehemalige Tochtergesellschaft Combustion Engineering, die ihren Sitz in US-Bundesstaat Connecticut hatte, von Asbest-Klagen betroffen. Der Konzern verfügte Ende 2000 über Rückstellungen für die Asbest-Klagen in der Höhe von 590 Mio. Dollar. Davon sind 170 Mio. Dollar durch Versicherungen gedeckt. ABB geht davon aus, dass diese Mittel reichen.
Bis zum Jahr 2000 wurden gegen den ABB-Konzern eigenen Angaben zufolge 39’000 Verfahren eröffnet. In den USA insgesamt gab es bis dahin über 500’000 Asbest-Klagen. In der Zwischenzeit gab es in den USA Bestrebungen, für die Asbest-Fälle ein einheitliches Gesetz zu schaffen, so dass für alle US-Gerichte die selben Standards gelten würden.
Reaktion an der Börse
Im vergangenen Jahr hatten die ABB-Aktien unter anderem wegen den Asbest-Klagen und dem konjunkturellen Abschwung 63 Prozent an Wert verloren. An der Schweizer Börse gewannen die ABB-Aktien am Donnerstag 7,67 Prozent.
Analysten sahen hinter dem ABB-Kursanstieg allerdings auch konjunkturelle Gründe. Der am Mittwoch veröffentlichte und über den Erwartungen liegende US-Einkaufs-Manager-Index habe die Aussichten für Maschinenbauer mit US-Engagement verbessert.
swissinfo und Agenturen
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