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Bankenvergleich richterlich abgesegnet

Richter Edward Kormann. Keystone

Der sogenannte "Bankenvergleich" steht: US-Richter Edward Korman hat am Mittwoch (26.07.) in New York dem Vergleich der Schweizer Grossbanken UBS und Credit Suisse Group (CSG) mit den jüdischen Klägern über eine Zahlung von 1,25 Mrd. Dollar zugestimmt.

Im Gegenzug werden die Forderungen der rund 600’000 jüdischen Kläger zurück gezogen. Richter Korman hat beiden Parteien sieben Tage Zeit gegeben, um über die noch strittigen Punkte eine Einigung zu erzielen. Danach wird er den Vergleich mit oder ohne Zusatzvereinbarungen definitiv in Kraft setzen.

Offene Fragen bestehen namentlich noch bei der Entschädigung von Zwangsarbeitern, die für Schweizer Unternehmen in- und ausserhalb der Schweiz gearbeitet haben. Dieser Punkt betrifft die Grossbanken. Die Versicherungen sind davon nach eigenen Angaben nicht tangiert.

Bereits vor zwei Jahren war eine grundsätzliche Einigung zwischen den Schweizer Grossbanken und den Klägern erzielt worden. Neue Unklarheiten hatten jedoch Zusätze nötig gemacht. Richter Korman hat nun den Vergleich als fair beurteilt und grünes Licht für die Erstellung eines Auszahlungsplans gegeben.

Kormann muss jetzt den Plan über die Verteilung des Geldes an die Kläger fertig stellen. Der Richter gab seiner Hoffnung Ausdruck, dass die Schweizerische Bankenkommission Schritte unternehmen werde, damit die Kantonal- und Privatbanken den Empfehlungen des Volcker-Komitees und den beiden Grossbanken UBS und CSG folgen werden.

Klärung der Volcker-Konten

Für die 54’000 nachrichtenlosen Konten des Volcker-Komitees sollen laut Korman zuerst die potenziellen Berechtigten erfasst werden. Dann muss laut Korman abgeklärt werden, ob die ehemaligen Kontoinhaber Naziopfer waren.

Die Klärung der Erbberechtigung und der Höhe der Gelder sei der nächste Schritt. Dann müssten die Umstände der Kontenschliessung aufgezeigt und schliesslich die Beträge den Berechtigten ausbezahlt werden.

Versicherungen sind inbegriffen

Die Versicherungen, aber auch alle Klagen gegen die Schweiz, Schweizer Unternehmen und Organisationen sind im Vergleich mit eingeschlossen. Die Versicherer Bâloise (Basler), Swiss Re, Rentenanstalt und Helvetia Patria zeigen sich bereit, maximal 50 Mio. Dollar zusätzlich an den Bankenvergleich beizusteuern.

Aus dem Versicherungfonds in der Gesamthöhe bis zu 100 Mio. Dollar sollen Ansprüche auf nicht ausbezahlte «Holocaust- Versicherungen» befriedigt werden. Korman gab seiner Erwartung Ausdruck, dass die vier Versicherungen alle nötigen Dokumente zur Verfügung stellen werden, um allfällige Ansprüche abklären zu können.

Eine Entschädigung von ausgeschafften Nazi-Flüchtlingen während des Zweiten Weltkriegs sei zur Zeit nicht möglich. Die Unterlagen seien unzureichend, um diese Klasse möglicher Berechtigter in den Auszahlungsplan aufzunehmen.

Auch die Unterlagen über Zwangsarbeiter seien ungenügend. Allfällige Berechtigte sollen sich laut Korman bei dem Verantwortlichen für die Verteilung der Gelder innert 30 Tagen melden.

Positive Reaktionen

In der Schweiz ist der Entscheid von Richter Korman mit Erleichterung aufgenommen worden. Damit erhalte der Vergleich Rechtsgültigkeit, hiess es bei der UBS und der CSG. Die Gelder müssten nun rasch an die Berechtigten ausbezahlt werden.

Laut den vier beteiligten Versicherungen gilt es nun, Details über noch offene Fragen zu bereinigen. Dabei stünden Verfahrensfragen im Vordergrund.

Auch die Schweizer Regierung begrüsst die Genehmigung des Abkommens. Es handle sich um einen entscheidenden Schritte zu einer abschliessenden Regelung der Fragen mit Bezug zum Zweiten Weltkrieg.

WJC spricht von Markstein

Zufriedenheit herrschte beim Jüdischen Weltkongress (WJC). «Es ist ein Markstein in der Geschichte» sagte Elan Steinberg, Exekutivdirektor des WJC auf Anfrage. Der Entscheid bringe jenen, die so lange gewartet hätten, «ein Mass Gerechtigkeit.»

Klägeranwalt Michael Hausfeld zeigte sich skeptisch, dass die von Korman gesetzte siebentägige Frist ausreiche, die letzten Differenzen zu bereinigen.

Der Schweizerische Israelitische Gemeindebund (SIG) freut sich darüber, «dass ein langes Verfahren sein erfreuliches Ende gefunden habe».

swissinfo und Agenturen

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