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Bundesgeld für Tourismus

Wettbewerbsposition der Schweiz: Der Bund will auch künftig die Tourismusbranche unterstützen (Im Bild: Jürg Schmid, Direktor Schweiz Tourismus) Keystone

125 Mio. Franken will der Bundesrat in den nächsten fünf Jahren für den Schweizer Tourismus bereit stellen. Damit bleibt die Branche konkurrenzfähiger.

Der aus dem Jahr 1997 stammende Bundesbeschluss über die Förderung von Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus (InnoTour) soll als Vorschlag um fünf Jahre verlängert werden. Dieses Projekt ist mit maximal 25 Millionen Franken pro Jahr dotiert. Die Gelder von InnoTour 97 wurden bis Ende 2001 aufgebraucht. Nach wie vor sei der Bedarf an solchen Mitteln aber gross.

Das Förderungsgeld ist aber noch nicht definitiv gesprochen. Erst will die Landesregierung die wirtschaftspolitische Akzeptanz ausloten. Deshalb geht der Vorschlag zur Beurteilung an interessierte politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Kreise und Verbände.

Bundesgeld für Seilbahnen

Flankierend will der Bundesrat den Strukturwandel im Seilbahnbereich mit Mitteln von InnoTour fördern. Die Erneuerung regional bedeutsamer Bahnen mit guten Ertragsaussichten will er mit Mitteln des Fonds des Bundesgesetzes für die Investitionshilfe für Berggebiete unterstützen.

Ferner soll InnoTour dabei behilflich sein, neue touristische Berufsbildungs-Konzepte auf die Beine zu stellen. Unter Umständen werden diese später im Rahmen der ordentlichen Berufsbildung weiter unterstützt.

Von einer Förderung nach dem Giesskannen-Prinzip distanziert sich der Bundesrat entschieden. Er wolle sich nur für langfristig überlebensfähige Angebote einsetzen. Der laufende Strukturwandel solle nicht gebremst werden. Angestrebt werde eine marktnahe, ertragswert- und ergebnisorientierte Förderung.

SGH wieder flott machen

Daneben will der Bundesrat das Gesetz über den Hotel- und Kurortkredit revidieren und straffen. Zunächst beabsichtigt er jedoch, die laufende Sanierung der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit (SGH) abzuschliessen.

Die SGH vollzieht seit dem 1. Juli 1966 das Hotel- und Kurortkreditgesetz, erhielt aber seit einigen Jahren keine Mittel mehr dazu. Dazu erlitt sie wegen der Strukturkrise grosse Darlehens- und Bürgschaftsverluste. Nach der Sanierung soll die SGH sich über den Markt rekapitalisieren und zusätzliche Mittel einholen.

Via SGH will der Bundesrat die Kapitalstruktur von Tourismusbetrieben mit guten Aussichten verbessern. Zu diesem Zweck ist ein einmaliges Bundesdarlehen (keine Subvention!) von 100 Mio. Franken auf 5 Jahre vorgesehen.

swissinfo und Agenturen

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