Bundesrat verbietet UBS Daten-Herausgabe
Das Schweizer Recht verbietet es der UBS, die im US-Zivilverfahren geforderten Daten von 52'000 Kontoinhabern herauszugeben. Falls nötig, werde eine entsprechende Verfügung erlassen, erklärte die Schweizer Regierung.
Damit reagierte der Bundesrat auf die Stellungnahme der US-Behörden vom 30. Juni, wonach die UBS im Falle einer Herausgabe der Kundendaten nicht mit einem Strafverfahren rechnen müsse.
Die UBS dürfe eine allfällige Herausgabeverfügung des Gerichts in Miami nicht befolgen, schreibt der Bundesrat.
Gemäss diesem Entscheid seien alle notwendigen Massnahmen zu treffen, um die UBS daran zu hindern, die im US-Zivilverfahren geforderten Daten von 52’000 Kontoinhabern herauszugeben.
Verantwortlich für die Umsetzung dieses Entscheides sei das Eidgenössische Justiz und Polizeidepartement (EJPD). Falls es die Umstände erfordern, wird das Departement eine entsprechende Verfügung erlassen, die der UBS eine Herausgabe der Kundendaten ausdrücklich verbieten würde.
swissinfo.ch und Agenturen
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