Höhere Deckung für Nuklear-Unfälle nötig
Eine höhere Versicherungs-deckung für Nuklarunfälle ist nötig und kann zu vernünftigen Kosten realisiert werden. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten, welches das Bundesamt für Energie in Auftrag gegeben hat.
Nach dem geltenden Kernenergiehaftpflichtgesetz von 1983 haftet der Inhaber einer Atomanlage unbeschränkt. Das Gesetz verlangt aber nur eine Versicherungsdeckung von 1 Milliarde Franken, die seit Anfang 2001 vollständig vom Schweizer Pool für die Versicherung von Nuklarrisiken geleistet wird.
Der Bund versichert die ausserordentlichen Risiken, die von den privaten Versicherungsgesellschaften ausgeschlossen werden, bis zu 1 Milliarde Franken. Gedeckt werden damit Schäden aus Naturkatastrophen oder kriegerischen Ereignissen und Ansprüche aus Spätschäden.
Nuklearstrom würde teurer
Angesichts der möglichen Schäden bei einem schweren Unfall mit Austritt von Radioaktivität plädieren Prof. Peter Zweifel und RolandUmbricht vom Sozialökonomischen Institut der Universität Zürich für eine Erhöhung der Deckungssumme. Diese sei zu vernünftigen Kosten möglich, heisst es in ihrem Bericht.
Bei einer auf 4 Mrd. Franken erhöhten Deckungssumme würde der nuklear erzeugte Strom laut Gutachten pro Kilowattstunde (kWh) mit maximal 0,14 Rappen belastet, bei einer Deckungssumme von 10 Milliarden mit höchstens 0,60 Rappen. Heute machen die Haftpflichtversicherungsprämien im Mittel 0,058 Rappen pro kWh aus.
swissinfo und Agenturen
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