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Mehrwertsteuer: Tourismus-Sondersatz vor dem Aus?

MWST: Sonderregelung für den Tourismus vor dem Ende? Keystone

Die direkte Bundessteuer und die Mehrwertsteuer sollen nicht mehr befristet werden. Dies stellt der Bundesrat mit der neuen Bundes-Finanzordnung zur Diskussion, die er am Freitag in die Vernehmlassung schickte. Zudem will die Regierung den Mehrwertsteuer-Sondersatz für den Tourismus abschaffen.

Die geltende Finanzordnung läuft Ende 2006 aus – und damit auch die Kompetenz des Bundes, die direkte Bundessteuer und die Mehrwertsteuer (MWST) zu erheben. Um nicht in Bedrängnis zu geraten, schickte der Bundesrat daher bereits jetzt das neue Regime bis Mitte Januar in die Vernehmlassung.

Im Zentrum der neuen Finanzordnung steht die Aufhebung der Bundes- und der Mehrwertsteuer (MWST). Beide Steuern machen heute rund 60% der Fiskal-Einnahmen des Bundes aus. Es sei undenkbar, dass der Bund je auf diese Einnahme-Quellen verzichten könne, sagte Finanzminister Kaspar Villiger vor den Medien. Der Bundesrat wagt daher einen neuen Anlauf, die beiden Steuern dauerhaft zu sichern.

Tourismus-Sondersatz aufheben

Die Steuersätze sollen weiter in der Verfassung bleiben. Dies entspreche «alter schweizerischer Tradition», erklärte Villiger. In der MWST soll es aber keine Sondersätze mehr geben, sondern nur noch den Normalsatz und einen reduzierten Satz – für gewisse Güter und Dienstleistungen des täglichen Gebrauchs.

Der bisherige MWST-Sondersatz für den Tourismus – 3,6% statt 7,6% – soll auf Anfang 2004 oder ab 2007 aufgehoben werden. Die Förderung des Tourismus will die Regierung dafür in einem «ganzheitlichen Ansatz» angehen.

Verbilligung der Krankenkassen-Prämien

In der Finanzordnung verankern will der Bundesrat die Verbilligung der Krankenkassen-Prämien aus Mitteln der MWST. Der Aufhebung der Kapitalsteuer für Unternehmen folgt die Streichung der Verfassungs-Bestimmung. Der verfassungsmässige Höchstsatz von 9,8% der Reinertrags-Steuer für juristische Personen wird auf das geltende Niveau von 8,5% zurückgeführt.

Ökologische Anreize müssen warten

Nicht verwirklichen kann die Regierung ihre Pläne, ins Finanzregime ökologische Anreize einzubauen. Mit der Ablehnung der Energiesteuer-Vorlagen im September 2000 hat der Souverän vorläufig sein Veto eingelegt. Bis spätestens 2003 will der Bundesrat mit einem Bericht über die Einhaltung der Klimaziele auf das Thema zurückkommen.

Lektion gelernt

Bundes-Finanzordnungen haben vor dem Volk seit jeher einen schweren Stand. Letztmals scheiterte im Jahre 1991 das Paket, mit dem das Parlament unter anderem den dritten Anlauf zur Mehrwertsteuer nahm. Mit seiner – laut Villiger «sehr schlanken» – Vernehmlassungs-Vorlage hat der Bundesrat die Lehre aus früheren Schlappen gezogen.

Indem sie im Wesentlichen nur die Haupteinnahmequellen des Bundes sichert, vermeidet die neue Finanzordnung nach Auskunft des Bundesrates drei Stolpersteine: Sie bewirkt keine spürbare Umverteilung der Steuerlasten, sie ist einfach und sie beschert dem Bund insbesondere keine Mehreinnahmen.

Der Bundesrat rechnet damit, dass Volk und Stände bei normalem Verlauf der Vernehmlassung im Jahre 2003 über die neue Finanzordnung abstimmen können. Die Vernehmlassung läuft bis Mitte Januar 2002.

swissinfo und Agenturen

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