Roma gegen Verteilplan zum Banken-Vergleich
Der vor drei Jahren abgeschlossene Milliarden-Vergleich zwischen jüdischen Klägern in den USA und den Schweizer Grossbanken gerät erneut unter Beschuss. Der Verteilplan für das Geld sei ungerecht und willkürlich, kritisiert eine Roma-Gruppe vor Gericht.
Gemäss Akten des Bundesberufungs-Gerichts in New York bemängelt die Gruppe «Romani Holocaust Survivors» insbesondere, dass von der Vergleichs-Summe von 1,25 Mrd. Dollar allein 800 Mio. Dollar für die Inhaber von nachrichtenlosen Konten respektive deren Erben reserviert sind. Das Gericht wird sich am 19. Juli mit dem Fall befassen. Bevor das Gericht entscheidet, kann kein Geld ausbezahlt werden.
Neben den Roma haben auch einige jüdische Einzelpersonen sowie eine Organisation von Holocaust-Überlebenden beim Gericht Bedenken gegen den Verteilplan und den Vergleich als solches angemeldet.
Wie verteilt man 1,25 Mrd. Dollar?
Der Vergleich war am 12. August 1998 unter der Aufsicht des New Yorker Bundesbezirks-Richters Edward Korman zwischen den jüdischen Sammelklägern sowie den Grossbanken UBS und Credit Suisse Group abgeschlossen worden. Die Banken verpflichteten sich, 1,25 Mrd. Dollar zu bezahlen. Nach zähen Verhandlungen hatte Korman am vergangenen 23. November einer Verteilplan gutgeheissen.
Dieser sieht im wesentlichen vor, dass 800 Mio. Dollar für Inhaber und Erben von nachrichtenlosen Konten reserviert sind. Weitere Mittel sind für Zwangsarbeiter (200 Mio. Dollar), an der Schweizer Grenze abgewiesene oder misshandelte Flüchtlinge (100 Mio.) sowie für Ansprüche gegen die am Vergleich beteiligten Versicherungs-Gesellschaften Swiss Re und Swiss Life (50 Mio.) vorgesehen. Weitere 100 Mio. sind unter dem Titel «Raubgut» für die «Ärmsten der Armen» bestimmt, also für Menschen, die unter den Nazis Hab und Gut verloren und noch heute in Armut leben.
Sinti und Roma: Verteilplan ist unfair
Die Sinti und Roma gehen nun davon aus, dass sie praktisch nur aus diesem letzten Topf von 100 Mio. Dollar profitieren können, wobei sie sich diesen mit vielen anderen Gruppen teilen müssen. Dies bezeichnen sie als unfair und willkürlich. Die Inhaber von Bankkonten würden besser gestellt, als jene, die – wie die Sinti und Roma – ihre Reichtümer am eigenen Leib mit sich getragen hatten.
Auch die Einschliessung von Sklavenarbeitern und an der Schweizer Grenze abgewiesenen Flüchtlingen in den Vergleich sei unfair, weil diese damit besser gestellt würden als die Sinti und Roma, die in der Regel sowohl ihr Leben wie auch ihr Hab und Gut verloren hätten.
Generell sei auch das Verfahren für die Ausarbeitung des Verteilplans ungerecht gewesen, weil die Sinti und Roma, die weniger gut organisiert seien als die anderen Klägergruppen, nicht rasch genug hätten reagieren können. Um diese Ungerechtigkeit zu beseitigen, solle von der Gesamtsumme von 1,25 Mrd. Dollar ein angemessener Betrag ausgeschieden werden, der einzig für die Sinti und Roma zu reservieren sei.
swissinfo und Agenturen
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