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UBS muss mutmassliche US-Steuersünder informieren

Ein Tessiner Richter zwingt die Grossbank zu mehr Transparenz. Laut der Verfügung muss die UBS ihre Kunden informieren, ob sie auf der Liste mit Namen von 4450 mutmasslichen Steuersünder stehen, die an die USA ausgehändigt werden könnte.

Der Luganeser Einzelrichter Francesco Trezzini hat einen Antrag des Tessiner Anwalts Paolo Bernasconi gutgeheissen, der die Interessen von zwei US-Amerikanern vertritt, die Konten bei der UBS in Lugano haben.

Die Bank müsse ihren Kunden sofort mitteilen, ob ihre Namen schon weitergegeben worden seien, sagte Bernasconi am Dienstag gegenüber dem Radio der italienischen Schweiz (RSI).

Ebenso verpflichtet der Richter laut Bernasconi die UBS, ihren Kunden mitzuteilen, ob und allenfalls weshalb sie auf der Liste seien, die an die USA ausgehändigt werden könnte.

Bernasconi geht davon aus, dass die UBS Konsequenzen aus der superprovisorischen Verfügung ziehen wird. Denn es ergebe keinen Sinn, wenn unzählige weitere UBS-Kunden aus demselben Grund ein Zivilgericht anrufen würden.

Die UBS erklärte auf Anfrage der Nachrichtenagentur AP, sie habe die Verfügung des Tessiner Gerichts zur Kenntnis genommen und werde dieser nachkommen. Die Grossbank prüfe zurzeit, welche Kundenbeziehungen die im Vergleich zwischen der Schweiz und den USA vereinbarten Kriterien von Steuerbetrug und dergleichen erfüllten.

Dieser Analyseprozess werde einige Monate in Anspruch nehmen. Wenn die UBS gemäss ihrer Einschätzung zum Schluss komme, dass ein Kunde vom Amtshilfeersuchen betroffen sei, notifiziere sie ihn.


swissinfo.ch und Agenturen

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