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Bundesrat: Kiffen soll legal werden

Joints herumrumzureichen soll nach dem Bundesrat legal werden. Keystone

Der Bundesrat plant ein neues Betäubungsmittel-Gesetz. Haschisch- und Marihuanakonsum sollen legalisiert werden. Offen ist, ob auch Anbau und Handel von Cannabis toleriert werden sollen. Der Konsum harter Drogen hingegen würde verboten.

Bundesrätin Ruth Dreifuss stellte am Montag befriedigt fest, dass die Vorschläge zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) gut aufgenommen worden seien: Die Vernehmlassungs-Ergebnisse zeigten eine breite Zustimmung zur bundesrätlichen Drogenpolitik.

Der Bundesrat habe bezüglich einer ganzheitlichen Suchtpolitik grosse Unterstützung erhalten, betonte Dreifuss. Umstritten war dabei jedoch die Ausweitung des Geltungsbereiches von Betäubungsmitteln und psychotropen Medikamenten auf weitere Abhängigkeit erzeugende Stoffe, wie zum Beispiel Alkohol und Tabak.

Ins Gesetz sollen Prävention, Therapie, Schadens-Verminderung und Repression aufgenommen werden, wie auch die heroingestützte Behandlung und die Verstärkung der Rolle des Bundes in der Drogenpolitik.

Kiffen legal

Der Bundesrat will weiter den Konsum von Cannabis und seiner Vorbereitungs-Handlungen aufgrund der Vernehmlassungs-Antworten generell nicht mehr unter Strafe stellen. Gleichzeitig erteilte der Bundesrat dem Departement des Innern (EDI) den Auftrag, geeignete Massnahmen zur Prävention und zur Verstärkung des Jugendschutzes zu unterbreiten.

Der Konsum aller anderen Betäubungsmittel soll weiterhin verboten bleiben. Der Bundesrat soll jedoch die Befugnis erhalten, in einer Verordnung jene Fälle zu umschreiben, in welchen auf Strafverfolgung und Bestrafung von Konsumenten harter Drogen gemäss dem Opportunitäts-Prinzip verzichtet werden kann.

Anbau und Handel von Cannabis

Ob der Anbau von Cannabis sowie die Fabrikation und der Handel von und mit Cannabisprodukten toleriert werden sollen, hat der Bundesrat noch nicht entschieden. Offene Fragen sind: eine Export-Regelung und das Unterbinden des Drogentourismus.

Bis Antworten auf diese Fragen gefunden sind, verzichtet der Bundesrat auf die Anpassung der so genannten Hanf-Verordnungen, die die Bekämpfung des heutigen Graumarktes für Cannabis-Produkte verstärken würde.

Das Eidgenössische Departement des Innern muss nun eine Botschaft zu Handen des Parlaments zur Gesetzesvorlage ausarbeiten. EDI-Vorsteherin Dreifuss rechnet damit, dass die Vorlage im nächsten Sommer oder Herbst ins Parlament kommt.

swissinfo und Agenturen

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