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Kein Moratorium für Gentech-Pflanzen

Die Kleine Kammer will den kommerziellen Anbau von Gentech-Pflanzen erlauben. Dass die Bauern das dann auch machen, ist momentan wenig wahrscheinlich. Keystone

Der Ständerat ist gegen ein Moratorium für gentechnisch veränderte Organismen in der Landwirtschaft. Er vertraut auf die Risiko eindämmende Wirkung des Gentechnik-Gesetzes. Dieses geht wegen Unklarheiten in der Haftungsfrage nochmals zurück in die Kommission. Die Grünen drohen bereits mit dem Referendum.

Der Zuger Peter Bieri (CVP) setzte sich vergeblich für ein Moratorium für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau bis im Jahr 2008 ein. Forschung und Pharmaindustrie wären vom Moratorium nicht betroffen, betonte er. Michèle Berger (FDP/NE) fügte an, dass die grosse Skepsis bei Produzenten und Konsumenten berücksichtigt werden müsse.

Christine Beerli (FDP/BE) entgegnete, es sei unsinnig, eine Autobahn zu bauen und dann zehn Jahre zu warten, bis sie befahren werde. Gian-Reto Plattner (SP/BS) ergänzte: «Da für Freisetzungen die Unbedenklichkeit gezeigt werden muss, kommt dies zumindest in den nächsten Jahren einem faktischen Moratorium gleich.»

Gentech-Pflanzen ja, aber keine Gentech-Nutztiere

Bundespräsident Moritz Leuenberger fügte an, der Bundesrat wolle den Risiken mit Regeln statt mit Verboten begegnen. Mit 23 zu 16 Stimmen wurde das Moratorium schliesslich abgelehnt. Akzeptiert wurde hingegen der Kommissionsvorschlag, wonach gentechnisch veränderte Nutztiere erst nach einer Frist von zehn Jahren in Verkehr gebracht werden dürfen.

Im weiteren beschloss der Rat für GVO grundsätzlich die Gefährdungs-Haftung. Damit spielt das Verschulden für die Haftpflicht keine Rolle, wie Bieri erklärte. Bei der Verwendung von GVO als land- und forstwirtschaftliche Hilfsstoffe soll ausschliesslich der Produkte-Hersteller haften. Die Verantwortung dürfe nicht auf die Landwirte abgewälzt werden, sagte Bieri. Haftungs-Ansprüche im Zusammenhang mit GVO sollen erst nach 30 Jahren verjähren.

Auch Haftung für rechtmässig Freigesetztes?

Zu juristischen Kontroversen führte ein Einzelantrag von Beerli, die rechtmässig freigesetzte gentechnisch veränderte Heil- und Lebensmittel von der Gefährdungs-Haftung ausnehmen wollte. «Die Frage ist, ob der Hersteller von gentechnisch veränderten Heilmitteln auch für auf dem Beipackzettel beschriebene Nebenwirkungen haftet», führte Plattner aus.

Franz Wicki (CVP/LU) sagte, der Ständerat sei es der Grossen Kammer schuldig, einen guten Vorschlag zu machen. Das Geschäft wurde schliesslich zurück an die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) überwiesen. Der Ständerat wird voraussichtlich in der Herbstsession noch einmal über die Haftungsfrage beraten und das Gentechnik-Gesetz definitiv verabschieden.

Bereits am Mittwoch (13.06.) hatte der Ständerat einen Kriterienkatalog für die Bewilligung der Freisetzung und des Inverkehrbringens von GVO verabschiedet. Die Kleine Kammer beschloss zudem die Deklarationspflicht für gentechnisch veränderte Produkte. Für Gemische mit GVO-Spuren soll der Bundesrat einen Schwellenwert festsetzen. Analog zum Raumplanungsgesetz wurde den Umweltorganisationen im weiteren ein Einspracherecht zugestanden.

Kritik von Grünen, Umweltschutzverbänden und Bauern

Landwirtschafts-, Konsumenten- und Umweltorganisationen wollen sich weiter für ein Moratorium einsetzen. Der Ständerat habe gegen die Bedürfnisse der Konsumentinnen und Konsumenten entschieden.

Die Grünen drohten mit dem Referendum. Sie kritisierten zudem die erneute Verzögerung. Greenpeace sprach von einem Kniefall des Ständerats vor der Gentech-Lobby. WWF und Pro Natura sowie die Kleinbauernvereinigung stellten zumindest wachsende Unterstützung für ihre Anliegen fest. Sie hoffen jetzt auf den Nationalrat.

swissinfo und Agenturen

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