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Organentnahme: für erweiterte Zustimmungslösung

Spenderorgane sind rar und begehrt. Doch soll ihre Entnahme nur erlaubt sein, wenn die Zustimmung der Spender oder deren nächsten Angehörigen vorliegt. Keystone

Verstorbenen sollen Organe, Gewebe und Zellen entnommen werden dürfen, wenn die Zustimmung des Betroffenen oder von dessen Angehörigen vorliegt. Die Organzuteilung soll wie bisher den Transplantations-Zentren überlassen werden.

Nach Auswertung der Vernehmlassung zum Vorentwurf für ein Transplantations-Gesetz hat der Bundesrat wichtige Vorentscheide getroffen, wie das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) am Mittwoch (22.11.) bekannt gab.

Zustimmung notwendig

Für die Entnahme von Organen, Geweben und Zellen bei Verstorbenen hatte der Bundesrat zwei Varianten vorgeschlagen: Die erweiterte Zustimmungslösung und die erweiterte Widerspruchslösung.

Bei der erweiterten Zustimmungslösung muss die Zustimmung der spendenden Person oder, wenn diese sich nicht geäussert hat, der nächsten Angehörigen vorliegen. Bei der erweiterten Widerspruchslösung darf kein Widerspruch des Spenders respektive der nächsten Angehörigen vorliegen.

Eine Mehrheit der Vernehmlassenden befürwortet die erweiterte Zustimmungslösung. Der Bundesrat entschied sich in der Folge für dieses Modell.

Gut aufgenommen wird laut Bundesrat der Grundsatz, dass für eine Lebendspende keine besondere Beziehung zwischen spendender und empfangender Person bestehen muss.

Zuteilung durch Transplantations-Zentren

Eine Mehrheit der Vernehmlassenden will die Zuteilung der Organe wie bisher den Transplantations-Zentren überlassen. Eine Mehrheit begrüsst es zudem, den Betrieb der Zentren von einer Bewilligung abhängig zu machen und dem Bundesrat die Kompetenz zur Begrenzung von deren Zahl zu geben.

Die Verwendung von embryonalen oder fötalen menschlichen Geweben oder Zellen zu Transplantationszwecken wird mehrheitlich als problematisch erachtet. Viele fordern ein Verbot dieser Technik.

Bedenken gegenüber tierischen Organen

Die Xenotransplantation (von Tier auf Mensch) wäre gemäss Vorentwurf unter Bewilligungspflicht erlaubt. Die vorgeschlagene Regelung wird laut Bundesrat indes mehrheitlich kritisch oder ablehnend beurteilt.

Der Bundesrat nun das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) mit der Ausarbeitung des entsprechenden Gesetzesentwurfs und der Botschaft beauftragt.

Die Grundlage für das Transplantations-Gesetz war im Februar 1999 gelegt worden, als Volk und Stände den Verfassungsartikel angenommen hatten.

swissinfo und Agenturen

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