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Registrierte Partnerschaft für Homosexuelle

Mehr Rechte für schwule und lesbische Paare. Keystone

Gleichgeschlechtliche Paare sollen staatlich anerkannt und rechtlich abgesichert werden. Der Bundesrat gab einen entsprechenden Gesetzesentwurf in Auftrag.

Die Ende 1999 abgeschlossene Vernehmlassung über die Situation gleichgeschlechtlicher Paare in der Schweiz ergab einen klaren gesetz- geberischen Handlungsbedarf in diesem Bereich; Vor den vier unterbreiteten Varianten wurde das Modell der registrierten Partnerschaft eindeutig bevorzugt. Mehrheitlich abgelehnt wurde eine Gleichstellung mit Ehepaaren. Dies teilte das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) mit.

Gesetzesentwurf

Der Bundesrat hat das EJPD nun beauftragt, noch im Jahr 2001 einen Vorentwurf für ein Gesetz über die registrierte Partnerschaft vorzulegen. Damit soll ein neues Rechtsinstitut geschaffen werden, das eine staatliche Anerkennung homosexueller Paare gewährleistet.

Keine Ehe für gleichgeschlechtliche Paare

Anders als in den nordischen Staaten soll inhaltlich nicht einfach auf das für Ehepaare geltende Recht verwiesen werden. Vielmehr sollen eigenständige Regelungen geschaffen werden. Diese müssten den Besonderheiten gleichgeschlechtlicher Paare, wie zum Beispiel der Kinderlosigkeit und der beidseitigen Erwerbstätigkeit, Rechnung tragen.

Die von der Schweiz angestrebte Lösung entspricht nach Feststellung des Bundesrats den in Deutschland und Frankreich diskutierten oder bereits bestehenden Regelungen.

Reaktionen

Die klare Abgrenzung zur Ehe wurde nur gerade von der CVP und vom Evangelischen Kirchenbund begrüsst. Der SVP geht der Entscheid zu weit, die FDP sowie Organisationen der Homosexuellen wollen dagegen mehr. Die Lesben-Organisation Schweiz LOS und die schweizerische Schwulenorganisation Pink Cross kritisieren, dass der Bundesrat auf eine Regelung per Sonderrecht setzt. Damit würden Lesben und Schwule erneut diskriminiert.

Eine akzeptable Lösung müsse mindestens in folgenden Punkten die Gleichstellung mit Ehepartnern bringen: Aufenthaltsrecht für ausländische Partner; Besuchsrecht im Zusammenhang mit Gesundheitswesen und Strafvollzug; Erbschaftsrecht; Sozialversicherungsrecht und Recht auf Zeugnisverweigerung.

swissinfo und Agenturen

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