Stimmt’s oder nicht? Kann jede Person Millionen bei einer Schweizer Bank einzahlen?
Immer wieder liest man davon, dass Personen Vermögen in der Schweiz verstecken. Deshalb haben uns Leserinnen und Leser von Swissinfo gefragt, ob wirklich jede Person grosse Geldbeträge in schweizerische Banken einzahlen kann.
Jede Person kann bei einer Schweizer Bank die Eröffnung eines Kontos beantragen, erklärt die Schweizerische Bankiervereinigung auf ihrer Website. Zuvor muss die potenzielle Kundin oder der potenzielle Kunde jedoch mehrere Prüfungen durchlaufen, darunter die Identitätskontrolle und die Offenlegung der wirtschaftlich berechtigten Person, die hinter den einzuzahlenden Mitteln steht.
Diese Prüfungen gehören zu den Sorgfaltspflichten, die Finanzinstitute nach dem Verhaltenskodex der Schweizer Banken und dem Geldwäschereigesetz erfüllen müssen. Sie bilden die erste Verteidigungslinie gegen sogenanntes «schmutziges Geld» aus kriminellen Aktivitäten, das in das Schweizer Finanzsystem gelangen könnte. Daher kann eine Bank einen neuen Kunden oder eine neue Kundin ablehnen, wenn Zweifel an seiner resp. ihrer Identität, der wirtschaftlich berechtigten Person oder der Herkunft der Vermögenswerte bestehen.
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Doch manchmal entgehen solche Fälle den Kontrollen. Die Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA hat festgestellt, dass nicht alle Banken über ausreichend robuste Sorgfaltssysteme verfügen, um problematische Kunden zu erkennen.
Trotz verschärfter Vorschriften gegen Geldwäsche und Bankgeheimnis bleibt die Schweiz ein bevorzugtes Ziel für «schmutzige» Gelder aus Afrika, wie eine Untersuchung von Transparency International aus dem Jahr 2024 zeigt. Von 43 Korruptionsfällen konnte die NGO zehn davon bis auf Schweizer Bankkonten zurückverfolgen – nur einen weniger als beim meistgewählten Land, dem Vereinigten Königreich.
Editiert von Tony Barrett / Übersetzt von José Kress
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