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Bülacher Richter sieht keine Tierquälerei im Fall «Felix»

Keystone-SDA

Das Bezirksgericht Bülach hat eine 54-Jährige vom Vorwurf der Tierquälerei freigesprochen. Ihr Kater "Felix" war plötzlich gestorben. Ob ihr die Gefahr bewusst war, blieb für das Gericht offen.

(Keystone-SDA) Die Beschuldigte konnte von einer harmlosen Blasenentzündung ausgehen, sagte der Richter bei der Urteilseröffnung am Montagabend. Das sei auch öfters schriftlich vermerkt worden. «Ob Sie etwas von einem gefährlichen Harnröhrenverschluss wussten, ist unklar», sagte er. Ihr könne nicht nachgewiesen werden, den Tod des Katers in kauf genommen zu haben.

Die Mitarbeiterinnen der Praxis fanden die Kommunikation mit ihr «schwierig» und vermerkten, dass unklar sei, ob ihr die Tragweite bewusst war. Von einem Harnröhrenverschluss war laut Richter nur in einem Schreiben die Rede. «Ohne Ihnen zu nahe zu treten: Sie hätten dieses kaum verstanden», sagte der Richter. Es sei auch offen, ob die Praxis ihr das Schreiben überhaupt abgegeben habe.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Obergericht weitergezogen werden.

Operation war zu teuer

Die Beschuldigte bestritt die Vorwürfe vor Gericht. Nie hätte sie ihren Kater bewusst Qualen ausgesetzt, sagte ihre Verteidigerin. Die 54-jährige Katzenbesitzerin hatte den ausgestellten Strafbefehl weitergezogen.

Niemand habe von Todesgefahr gesprochen, als sie bei einer Tierarztpraxis vorstellig wurde. Drei Tage nach dem Besuch im Februar 2024 war Kater «Felix» tot. Die Praxis habe ihr zuvor offen gelassen, den Kater zu Hause mit Medikamenten zu behandeln oder operieren zu lassen, führte die Beschuldigte aus.

Zwei Tage nach dem Besuch soll ihr eine Mitarbeiterin telefonisch gesagt haben, dass sie den Kater für 1000 Franken operieren lassen könne – oder ihn abgeben müsse. Die Frau, die finanziell schlecht dasteht, legte daraufhin den Hörer auf. Laut Anklage will die Tierarztpraxis von Anfang an auf den drohenden Tod hingewiesen haben.

Alles für den Kater getan

«Es stimmt einfach nicht, dass ich eine Tierquälerin bin», sagte die sichtlich aufgewühlte Beschuldigte. Den Kater «Felix» habe sie gehabt, seit er drei Monate alt war. «Ich habe alles für ihn getan». Im Gespräch mit der Tierarztpraxis fühlte sie sich bedrängt. «Sie sagten, die Operation koste 1000 Franken, das habe ich doch nicht», erzählte sie.

«Die haben uns gesagt, er habe eine Blasenentzündung», sagte ihr Lebenspartner, den das Gericht am Montag ebenfalls befragte. Sie seien in die Praxis, weil der Kater mehrfach die Matte vor dem WC markiert habe. Dass es um Leben und Tod gehe, habe niemand gesagt. Eine Operation für 1000 Franken sei zwar Thema gewesen, aber wegen einer Blasenentzündung sei ihnen das nicht nötig erschienen.

Stand Praxis unter Druck?

Die Anwältin der Beschuldigten forderte einen Freispruch. Sie verwies darauf, dass die 54-Jährige trotz knapper Finanzen alles für den Kater tat. Selbst wenn in der Praxis jemand auf die Gefahr hingewiesen hätte, sei dies für die Frau nicht verständlich gewesen. «Das Herunterleiern von Diagnosen versteht sie nicht». Die Verteidigerin vermutete, dass die Praxis unter Druck war und sich um den eigenen Ruf sorgte.

Die Staatsanwaltschaft, die nicht am Prozess anwesend war, verlangte eine bedingte Geldstrafe von 110 mal 30 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren sowie eine Busse über 600 Franken.

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