
Basler Staatsanwaltschaft fordert lange Haft für Sexualstraftäter

Die Basler Staatsanwaltschaft hat am Dienstag eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren und acht Monaten gegen einen 27-Jährigen beantragt. Die Verteidigung will drei Jahre. Dem Mann werden versuchte vorsätzliche Tötung sowie brutal verübte Sexualdelikte, darunter Vergewaltigung, vorgeworfen.
(Keystone-SDA) Der Beschuldigte habe gemäss Anklage im Dezember 2023 einer Frau das Handy weggenommen und sie auf eine öffentliche WC-Anlage auf der Claramatte in Basel gelockt. Dort soll er sie brutal sexuell genötigt und vergewaltigt sowie dabei verletzt haben. Die Staatsanwaltschaft stellte in ihrem Plädoyer am Dienstag auf die Aussagen des Opfers ab. Diese seien «nachvollziehbar und konsistent».
Laut der Staatsanwältin habe das Opfer durch das «grausame Vorgehen» des Beschuldigten «unvorstellbare Erniedrigung» erlitten und leide bis heute an Angstzuständen, könne die Wohnung nicht unbegleitet verlassen. Ihr sei «jegliches Sicherheitsgefühl im öffentlichen Raum geraubt» worden.
«Brutal und gefühllos»
In einem zweiten Fall, im August 2024, soll der Beschuldigte in die Wohnung einer Frau in Basel eingedrungen sein. Er habe nicht nur versucht, sie sexuell zu nötigen und zu vergewaltigen. Auch habe er sie mit einem Messer verletzt und so ihren Tod in Kauf genommen. Zudem soll er ihr die Nase und den Mund zugehalten haben, was die Anklage als Gefährdung des Lebens taxierte.
Das Opfer habe er «brutal und gefühllos» behandelt. So habe er der Frau gedroht, alles zu filmen und zu veröffentlichen. Auch in diesem Fall erachtete die Staatsanwaltschaft die Aussagen des Opfers als glaubhaft und stellte vollends auf sie ab. Der Beschuldigte habe aus rein egoistischen Motiven gehandelt, nur um an sexuelle Befriedigung zu gelangen.
Neben der langjährigen Freiheitsstrafe verlangte die Staatsanwaltschaft einen Landesverweis von 15 Jahren für den im grenznahen Deutschland wohnhaften Spanier. Zudem solle sich der Beschuldigte einer strafbegleitenden, ambulanten psychiatrischen Massnahme unterziehen.
Dissoziale Störung festgestellt
Eine Expertin wurde zu ihrem forensisch-psychiatrischen Gutachten über den Beschuldigten befragt. Sie gab an, der Mann leide an einer dissozialen Persönlichkeitsstörung und es gebe wiederkehrende Hinweise auf eine «frauenverachtende Einstellung». Ob dies durch die schwer therapierbare Störung oder konservativ-traditionelle Rollenbilder geprägt sei, könne man nicht sagen.
Das Gutachten habe auch Schwächen, gab die Gutachterin zu. So gebe es etwa Lücken in der Lebensgeschichte des Beschuldigten sowie wenig Belastbares zu seinem Drogen-, Alkohol-, und Medikamentenkonsum. Auch ob es einen Zusammenhang zwischen dem erhöhten Alter seiner Opfer und seinem einschlägigen Pornografiekonsum gebe, sei schwer zu sagen. Er habe beim Gutachten wenig mitgewirkt.
Der Beschuldigte selbst gab sich an der Verhandlung wortkarg. Er gab an, aus der spanischen Exklave Melilla an der marokkanischen Grenze zu stammen und dass er seit etwa zehn Jahren in Deutschland lebe. Fragen zu den angeklagten Sexual- und Gewaltdelikten beantwortete er hingegen nicht.
Verteidigung fordert drei Jahre
Bezüglich der ersten Tat forderte die Verteidigung einen Freispruch. Der Anwalt sagte, die Aussagen der Frau seien widersprüchlich und beschrieben eine Gewaltintensität, die sich nicht mit dem Verletzungsbild im medizinischen Gutachten decke. Der Sex sei zwar wegen Kokaineinflusses bei beiden hart aber einvernehmlich gewesen.
Zur zweiten Tat sagte er, es habe sich wohl um eine versuchte Vergewaltigung gehandelt. Dem Beschuldigten sei aber – entgegen der Ansicht der Gutachterin – eine Strafminderung wegen Mischkonsums von Alkohol, Kokain und Medikamenten zu gewähren. In der Folge sei es auch plausibel, dass er sich nicht erinnern könne.
Eine versuchte vorsätzliche Tötung stritt er jedoch vehement ab. Die Anklage beschreibe nur unzureichend, wie die festgestellten Hautdurchtrennungen zustande gekommen seien. Ob sie von einem Messer oder einer Schere stammten, bleibe unklar.
Einem Landesverweis über acht Jahre stimmte er zu. Für die zugestandenen Taten forderte er eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und dazu maximal eine ambulante Therapie.
Die erstinstanzliche Urteilsverkündung ist für Donnerstag, 10.00 Uhr angesetzt. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.