Berner Kantonsparlament verankert Spital-Rettungsschirm im Gesetz
Der Berner Regierungsrat kann unverzichtbaren Spitälern in finanzieller Not künftig schneller unter die Arme greifen. Das Kantonsparlament hat die Teilrevision des Spitalversorgungsgesetzes am Dienstag verabschiedet. Das neue UPZ kann zudem sein Aktienkapital erhöhen.
(Keystone-SDA) Mit dieser Gesetzesänderung wird die Regierung künftig selbstständig über Darlehen oder Bürgschaften für Listenspitäler entscheiden können – ohne einen Beschluss des Parlaments abzuwarten. Der Regierungsrat erhält das letzte Wort, vor dem kantonalen Verwaltungsgericht kann der Entscheid nicht mehr angefochten werden.
Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier stellten sich mit 149 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung hinter die Vorlage. Deren Notwendigkeit war grundsätzlich unbestritten; das Gremium hatte sie vor zwei Jahren im Rahmen der als Rettungsschirm bezeichneten Notfinanzierung in Auftrag gegeben.
Zwar störten sich Fraktionen von links bis rechts an der grossen Autonomie, die der Regierungsrat dadurch geniessen wird. Der Ratsmehrheit war diese Sorge aber nicht gross genug, um dafür an Tempo einzubüssen.
Unverzichtbarkeit soll definiert werden
Als Voraussetzung für eine Liquiditätshilfe verankerte das Parlament, dass ein Spital oder Geburtshaus als unverzichtbar für die Versorgung der Bevölkerung gilt. Wie «unverzichtbar» genau definiert wird, muss die Regierung aber noch nachreichen.
Der Grosse Rat leistete der entsprechenden Forderung der vorberatenden Gesundheits- und Sozialkommission (Gsok) Folge. Zudem sollen unterstützte Listenspitäler keine Dividenden und andere Gewinne auszahlen dürfen. Beide Anträge hatte auch die Regierung zur Annahme empfohlen.
Nicht in der Verordnung konkretisieren lassen wollte das Parlament, an welche Bedingungen die Staatshilfe geknüpft wird. Der Antrag einer Kommissionsminderheit fand keine Zustimmung. «Jeder Fall ist anders, wir können nicht auf ein Rezeptbuch zurückgreifen», sagte Mehrheitssprecher Daniel Arn (FDP).
Ebenfalls chancenlos war der Antrag einer Gsok-Minderheit, bei der Zusammensetzung der Verwaltungsräte von regionalen Spitalzentren auf eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter zu achten. «Fachkompetenz vor Diversität», fand Melanie Gasser für die GLP. David Stampfli (SP) argumentierte, es gebe genug kompetente Frauen, fand damit aber kein Gehör.
Das teilrevidierte Spitalversorgungsgesetz soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Möglich ist das nur, weil der Rat mit 148 Ja- zu zwei Nein-Stimmen bei einer Enthaltung auf eine zweite Lesung verzichtete.
UPZ kann Aktienkapital erhöhen
Hintergrund der Gesetzesänderung ist die angespannte wirtschaftliche Lage vieler Spitäler und Geburtshäuser. Steigende Kosten, Fachkräftemangel und ungenügende Tarife hatten den finanziellen Druck zuletzt erhöht.
Als Übergangslösung hatte das Parlament 2024 einen Rettungsschirm in der Höhe von 100 Millionen bewilligt. 52 Millionen Franken wurden für die Universitären Psychiatrischen Dienste (UPD) bereitgestellt, wobei diese schliesslich 30 Millionen beanspruchten. Wie es mit der Institution weitergeht, war nun erneut Thema eines Parlamentsgeschäfts.
Mit dem Ziel einer Stabilisierung haben sich die UPD seither mit dem Psychiatriezentrum Münsingen (PZM) zum Universitären Psychiatrischen Zentrum (UPZ) zusammengeschlossen. Um die Sanierung abzuschliessen, wird allerdings eine Aktienkapitalerhöhung um 20 Millionen Franken nötig.
Das Kantonsparlament genehmigte diesen Objektkredit einstimmig. Das sei aber nicht als «Blankoscheck für weitere Geschäfte zu verstehen», sagte Milena Daphinoff für die Mitte. Voraussetzung ist, dass das bereits gewährte Kantonsdarlehen im ersten Halbjahr 2027 zurückbezahlt wird. Der Kredit soll dazu dienen, die durch die Rückzahlung entstandene Finanzierungslücke zu schliessen und die langfristige Eigenständigkeit der UPZ zu sichern.