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Berner Verwaltungsgericht bestätigt Begegnungszone in der Lorraine

Keystone-SDA

Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern hat die Beschwerde gegen die geplante Begegnungszone an der Lorrainestrasse abgewiesen. Dass es im Quartier künftig sieben Autoparkplätze weniger gebe, sei rechtens und verhältnismässig.

(Keystone-SDA) Das geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil hervor. Vier Parkplätze werden vollständig aufgehoben und drei zu Veloabstellplätzen umgestaltet.

Mehrere Anwohnende und Gewerbetreibende hatten gegen die Massnahme Beschwerde erhoben, weil sie eine Einschränkung der Zufahrt und eine Verschlechterung der Parkiersituation befürchteten. Doch das Gericht kam zum Schluss, dass die Massnahme rechtmässig und verhältnismässig sei.

An der Lorrainestrasse, in den Seitenstrassen und am Nordring sei nach wie vor eine ausreichende Anzahl von Parkplätzen vorhanden. Von 88 würden unter dem Strich lediglich sieben verschwinden. Der befürchtete Suchverkehr dürfte sich daher in Grenzen halten.

Die Begegnungszone und die Parkplatzreduktion gehörten zu einem in sich stimmigen Konzept der Stadt. Dieses solle die Verkehrssicherheit erhöhen und die Aufenthaltsqualität verbessern.

Die Regierungsstatthalterin Bern-Mittelland hatte die Beschwerde bereits im Mai 2024 abgewiesen. Das Urteil des Verwaltungsgerichts kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

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