Bernische Gemeinden erhalten kein Vetorecht bei Asylunterkünften
Der Kanton Bern kann weiterhin selber entscheiden, ob er in einer kleinen Gemeinde eine grössere Asylunterkunft eröffnen will. Der Grosse Rat hat sich am Mittwoch gegen ein Vetorecht für die Standortgemeinden ausgesprochen.
(Keystone-SDA) Er lehnte die Motion von René Maeder (Mitte) mit 86 zu 57 Stimmen ab. Gegen den Vorstoss stimmten SP, Grüne, GLP, EVP sowie einige Ratsmitglieder von SVP, FDP, Mitte und EDU. Die 14 Enthaltungen stammten fast alle aus den Reihen von SVP und FDP.
Der Kandersteger Gemeinderatspräsident Maeder hatte gefordert, dass die Standortgemeinde ihre Zustimmung geben muss, wenn die Belegungskapazität einer Asylunterkunft mehr als fünf Prozent der Wohnbevölkerung ausmacht.
In Kandersteg mit seinen 1300 Einwohnern führe die geplante Asylunterkunft mit 200 Betten zu einem Bevölkerungszuwachs von 15 Prozent, kritisierte Maeder. Auch anderswo seien kleine Gemeinden stark gefordert. Ein Vetorecht wäre «gelebte Gemeindeautonomie».
Zwei weitere Vorstösse aus SVP-Reihen zielten ebenfalls auf ein Mitspracherecht. In kleinen Gemeinden bedeute eine Asylunterkunft einen tiefen Eingriff in den Alltag der Bevölkerung, sagte Andrea Gschwend-Pieren (SVP/Kaltacker). Der Kanton spreche zwar mit den Gemeindebehörden und der Bevölkerung, mache dann aber doch, was er wolle.
Asylunterkünfte hätten erheblichen Einfluss auf den Wohnraum, die Sicherheitskosten, die Schulraumplanung und das allgemeine Zusammenleben, sagte Adrian Spahr (SVP/Lengnau). Ein Mitspracherecht der Gemeinde verbessere die Akzeptanz der Unterkunft und stärke die Demokratie.
Die Ratsmehrheit sah es anders und lehnte alle drei Vorstösse ab. Der Kanton sei verpflichtet, Asylsuchende menschenwürdig unterzubringen, sagte Regula Bühlmann (Grüne/Bern). Er sei dabei auf die Gemeinden angewiesen.
Früher habe der Kanton die Asylsuchenden einfach den Gemeinden zugewiesen, und diese hätten dann selber schauen müssen. Das heutige System sei nicht perfekt, funktioniere aber besser.
Auch Samantha Dunning (SP/Biel) warnte davor, dem Kanton die Aufgabe zu erschweren. Marianne Schild (GLP/Bern) äusserte Verständnis für die Gemeindebehörden, welche die Entscheide des Kantons gegenüber der Bevölkerung vertreten müssten. Doch mit einem Vetorecht «würden wir uns handlungsunfähig machen», warnte sie.
Dialog wichtig
Einig war sich der Rat, dass der Kanton den Dialog mit den Gemeinden führen muss. Es brauche Lösungen, die auf Augenhöhe und situativ mit den Gemeinden erarbeitet würden, sagte Simone Leuenberger (EVP/Uettligen).
Das bürgerliche Lager stimmte nicht geschlossen. «Die einen werten die Gemeindeautonomie höher, die anderen das Pflichtbewusstsein gegenüber dem Kanton», sagte Jann Fritz Bangerter (Bern) namens der SVP-Fraktion.
Die Vorstösse machten deutlich, dass sich die Gemeinden zu wenig einbezogen fühlten, sagte Milena Daphinoff (Mitte/Bern). Das müsse man ernst nehmen. Die Frage sei indessen, wie weit die Mitsprache der Gemeinden gehen solle.
Schnegg gegen Systemwechsel
Er verstehe gewisse Ängste, versicherte Gesundheitsdirektor Pierre Alain Schnegg (SVP). «Aber die meisten Ängste sind in der Umsetzungsphase nicht mehr da.»
Ein Systemwechsel wäre ein Rückschlag für die Integrationsbemühungen des Kantons. In den letzten zehn Jahren habe man in dieser Hinsicht Fortschritte gemacht, insbesondere dank der Sprachkurse, die in grösseren Unterkünften möglich seien.
Bei einem Vetorecht für Gemeinden nach der Fünf-Prozent-Regel «müssten wir 800 andere Plätze suchen», hielt Schnegg fest. «Wo sind diese Unterkünfte?»
Für Entschädigung
Einen Teilerfolg erzielte Motionär Maeder mit seiner zweiten Forderung. Der Kanton muss sicherstellen, dass Gemeinden für nachweisbare Mehrkosten angemessen entschädigt werden.
Gegen die geplante Unterkunft in Kandersteg werde sich die Gemeinde trotzdem wehren, zumal die Liegenschaft ungeeignet sei für so viele Menschen. «Wir haben einen Anwalt engagiert», sagte Maeder. «Wir werden das Baubewilligungsverfahren so lange hinauszögern, dass es vielleicht drei, vier Jahre dauert. Was nützt denn das dem Kanton?»