Bernische Gemeinden sollen Unterschriften beglaubigen können
Nebst den Notarinnen und Notaren sollen im Kanton Bern auch Gemeinden Unterschriften beglaubigen können. Das verlangt ein Vorstoss, den der Regierungsrat dem Grossen Rat zur Annahme empfiehlt.
(Keystone-SDA) Die Motion stammt aus der Feder von fünf Grossratsmitgliedern aus GLP, FDP, Grünen, SVP und SP. Immer öfter würden beglaubigte Unterschriften verlangt, etwa im Bank- und Mietwesen, schreiben die Motionärinnen und Motionäre.
Im Kanton Bern seien ausschliesslich Notarinnen und Notare befugt, Beglaubigungen vorzunehmen. Dies führe häufig zu längeren Anfahrts- und Wartezeiten sowie höheren Kosten für Bürgerinnen und Bürger.
Kantone wie Zürich und Solothurn ermöglichten Gemeinden bereits, Beglaubigungen vorzunehmen, was für die Bevölkerung eine erhebliche Vereinfachung und Erleichterung sei, begründen sie den Vorstoss.
Der Regierungsrat sperrt sich nicht gegen eine solche Änderung. Die Erfahrungen in anderen Kantonen seien grundsätzlich positiv, schreibt er in seiner Anfang Woche veröffentlichten Antwort auf den Vorstoss. Darin umreisst er ganz grob ein Modell, bei dem sowohl die Gemeinden als auch die Notare Beglaubigungen vornehmen könnten. Um keine Konkurrenzsituation von Seiten der Behörden zu schaffen, müssten denn auch die Preise beim Notar oder der Gemeinde gleich hoch sein.
Sollte auch der bernische Grosse Rat dem Vorhaben zustimmen, müssten die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen erarbeitet werden. In diesem Rahmen würde es noch verschiedene Fragen zu klären geben, heisst es von Seiten der Regierung.
Dazu gehört etwa die Frage, ob eine zwingende Unterzeichnung vor der zuständigen Gemeindebehörde nötig ist. Zu prüfen wäre aber auch, ob die Beglaubigung auch gestützt auf eine blosse Anerkennung der Unterschrift durch die Bürgerin oder den Bürger oder gestützt auf einen Unterschriftenvergleich mit bestehenden Unterschriften erfolgen könnte.