Beschuldigter fühlte sich vor Tötungsdelikt in Kreuzlingen bedroht
Der Beschuldigte in einem Tötungsdelikt hat sich gemäss seinen Aussagen vor einem Gericht in Kreuzlingen am Dienstag von seinem Geschäftspartner bedroht gefühlt. An Details zu den Schüssen, die er gemäss Anklage auf das Opfer abgab, konnte er sich nicht mehr erinnern.
(Keystone-SDA) «Die Situation hat damals zu einem solchen psychischen Druck geführt, dass ich in einem Tunnel war», so der Beschuldigte in einem Prozess am Bezirksgericht zu einem Tötungsdelikt vom April 2023 in Kreuzlingen. Immer wieder habe er Stimmen in seinem Kopf gehört und letztlich habe er in einer «Kurzschlussreaktion» gehandelt, sagte der heute 51-Jährige.
Er erschoss gemäss der Anklageschrift nach einem Streit seinen Geschäftspartner auf offener Strasse. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Haftstrafe von 15 Jahren.
Im Streit ging es nach den Angaben des Beschuldigten um Investitionen im Ausland respektive um Geld, das er von seinem Geschäftspartner zurückhaben wollte. Immer wieder habe er auf Dialog gesetzt und mehrmals nachgefragt, wann er sein Geld zurückbekomme. Sein Geschäftspartner sei darauf aber nicht eingegangen. Stattdessen habe dieser ihn und seine Familie bedroht, so der Beschuldigte.
«Vermutlich aus Angst» habe er einen Revolver mitgenommen, als er im April 2023 ins Büro seines Geschäftspartners fuhr, so der 51-jährige weiter. Warum genau er eine Waffe einpackte, liess er aber offen. «Schon mehrmals habe ich mich selber gefragt: warum?».
Gericht weist Rückweisung der Anklage ab
Die Tat tue ihm leid, sagte der 51-Jährige gegen Ende seiner Befragung. «Ich habe einem Menschen das Leben genommen und mit dieser Tat werde ich bis an mein Lebensende leben müssen.»
Zu Beginn des Prozesses am Dienstagmorgen hatte ein Anwalt, der die Mutter und den Sohn des Erschossenen vertritt, eine Rückweisung der Anklageschrift gefordert. Die Staatsanwaltschaft solle auf Mord plädieren und nicht wie aktuell auf vorsätzliche Tötung, so die Forderung.
Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Verteidiger des 51-jährigen Beschuldigten wehrten sich dagegen. Das Gericht wies die Forderung des Anwalts der Opferfamilie nach rund 40-minütigen Beratung ab.