Besetzer der Winterthurer «Gisi» erhalten eine letzte Frist
Die Besetzer der Winterthurer "Gisi" haben eine Nachfrist erhalten: Die Hausbesitzerin Terresta erlaubt ihnen, das Gebäude erst am 10. August zu verlassen.
(Keystone-SDA) Die Aktivistinnen und Aktivisten liessen das ursprüngliche Ultimatum für den Auszug per Ende Juli ungenutzt verstreichen, wie das Portal «Wnti» meldete. Daraufhin verlängerte die Liegenschaftsverwaltung Terresta die Frist um zehn Tage.
Terresta bestätigte das neue Datum auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Den Besetzerinnen und Besetzern sei eine allerletzte Frist gewährt worden. Sollten sie am 10. August nicht ausgezogen sein, werde man die nötigen rechtlichen Schritte einleiten. Damit droht eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs und in der Folge eine polizeiliche Räumung.
Fehlende Baubewilligung
Das Haus an der General-Guisan-Strasse 31 ist bereits seit 1997 besetzt. Die Bewohnerinnen und Bewohner hatten am vergangenen Freitag an einer Medienkonferenz bekräftigt, dass sie bleiben wollen. Sie werfen der Eigentümerin vor, eine Räumung auf Vorrat anzustreben, da noch keine rechtskräftige Baubewilligung vorliege.
Terresta verwaltet die Liegenschaft für die Stiftung für Kunst, Kultur und Geschichte (SKKG) des verstorbenen Immobilienbesitzers Bruno Stefanini. Geplant sind Wohnungen sowie eine gewerbliche Nutzung im Erdgeschoss. Die Verwaltung verweist darauf, dass ein detailliertes Baugesuch bisher nicht möglich war, weil ihr der Zutritt zum Gebäude verweigert worden sei.
Das Ende der jahrzehntelangen Duldung begründet die Verwaltung neben den Umbauplänen auch mit Sicherheitsbedenken. Bei einer Kontrolle seien diverse Brandschutzmängel im Erdgeschoss festgestellt worden, wo regelmässig Veranstaltungen stattfinden. Zudem habe es vermehrt Lärmklagen aus der Nachbarschaft gegeben. Die Besetzer verlangen derweil weiterhin eine langfristige Lösung im Baurecht.