Bootsführer in Feldkirch A nach Unfall wegen Mordes angeklagt
Ein Bootsführer muss sich nach einem tödlichen Schiffsunfall auf dem Bodensee wegen Mordes verantworten. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch bestätigte am Donnerstag einen dementsprechenden Bericht der "Vorarlberger Nachrichten". Bei der Bootskollision im Oktober 2025 starb eine 57-jährige Deutsche, ihr Mann wurde schwer verletzt.
(Keystone-SDA) Das Motorboot des damals 26-Jährigen prallte auf dem Bodensee vor Fussach in Vorarlberg bei klarem Wetter mit hoher Geschwindigkeit gegen das Segelboot eines Ehepaares aus Deutschland.
Die Frau fiel ins Wasser. Sie starb noch an der Unfallstelle. Ihr Mann rettete sich kurz vor der Kollision mit einem Sprung ins Wasser. Das Boot des Ehepaars wurde zerstört.
Verschiedene Versionen zum Hergang vor Gericht
In der Folge kam es im April am Landesgericht Feldkirch A zu einem Prozess, unter anderem wegen grob fahrlässiger Tötung. Dabei lagen die Versionen des Angeklagten und jene von Staatsanwaltschaft und Gutachtern weit auseinander.
Das mit vier Personen besetzte Motorboot war laut Expertise statt mit den erlaubten 40 km/h mit bis zu 60 km/h unterwegs. Zudem soll der Schiffsführer den Seeraum nicht beachtet haben. Der Segler gab an, er und seine Frau hätten geschrien, das Motorboot sei aber weiter ohne jedes Ausweich- oder Bremsmanöver auf sie zugefahren. Zu sehen gewesen sei niemand.
Der Angeklagte räumte ein, den Unfall verursacht zu haben, beharrte aber darauf, nicht zu schnell gefahren und aufmerksam gewesen zu sein. Seine Mitfahrer bestätigten das. Es sei ihm unerklärlich, warum er das Segelboot übersehen habe, so der Mann.
Diese Darstellung bezweifelte das Gericht. Es sei nicht nachvollziehbar, dass ein Boot mit einer Segelfläche von 24 Quadratmetern über mehrere Minuten nicht wahrgenommen worden sein soll. Sollte der Angeklagte tatsächlich sehenden Auges minutenlang auf das Segelboot zugefahren sein, würde es sich also um einen bedingten Tötungsvorsatz handeln.
Entscheiden müssen das nun die Geschworenen. Laut Staatsanwaltschaft könnte gegen die Anklage noch Einspruch erhoben werden.