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Bund ficht LSVA-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts an

(Keystone-SDA) Bern – Der Bund pocht auf einer Erhöhung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Das Finanz- und das Umweltdepartement ziehen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes gegen eine Tariferhöhung ans Bundesgericht weiter.
Gegen die Tariferhöhung, die 2008 wirksam wurde, hatten rund 5000 Fahrzeughalter Einsprache erhoben. Die Oberzolldirektion wies in drei Fällen die Einsprache ab und sistierte die übrigen Verfahren. Die zweite Instanz, das Bundesverwaltungsgericht, hat die Einsprachen jedoch im Oktober gutgeheissen.
Nun hat der Bundesrat entschieden, das Urteil anzufechten. Die Oberzolldirektion erhebt jedoch ab sofort nur noch den Tarif, der vor der Erhöhung der LSVA gültig gewesen war. Falls das Bundesgericht zugunsten des Bundes entscheidet, will dieser einen Nachbezug der gesenkten Tarife prüfen.
Der Nutzfahrzeugverband ASTAG kritisierte den Entscheid des Bundesrates. Die rechtliche Auseinandersetzung sei für Tausende von Schweizer Transportunternehmern ein «Schlag ins Gesicht», teilte der ASTAG mit.

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