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Bundesgericht bremst Zuger Porschefahrer nach Unfall in Mugello aus

Keystone-SDA

Ein Porschefahrer aus dem Kanton Zug muss die Reparaturkosten nach einem Unfall auf der Rennstrecke von Mugello selbst tragen. Das Bundesgericht hat den Entscheid des Zuger Obergerichts gestützt.

(Keystone-SDA) Der Beschwerdeführer nahm mit seinem Porsche 911 GT 3 RS an einem von einem deutschen Club organisierten freien Fahrtraining auf der Rennstrecke Mugello nördlich von Florenz teil. Dabei kam sein Sportwagen in der neunten Kurve von der Strecke ab, landete im Kiesbett und schleuderte zurück auf die Rennpiste. Dort kollidierte er mit einem anderen Porsche.

Wie es in dem am Mittwoch publizierten Urteil des Bundesgerichts hiess, wurde der Porsche des Beschwerdeführers stark beschädigt. Er machte in einer Zivilklage beim zweiten Porschefahrer respektive bei dessen Versicherung als Ersatz für die Reparaturkosten und den Minderwert seines Autos 40’000 Franken geltend.

Der Beschwerdeführer scheiterte mit seiner Klage zuerst beim Zuger Kantonsgericht und dann beim Obergericht. Letzteres argumentierte, dass der Beschwerdeführer das alleinige Verschulden an dem Unfall habe. Er sei zu schnell in die Kurve gefahren und habe deswegen seinen Porsche nicht mehr kontrollieren können und habe so für den anderen Porsche ein nicht vorhersehbares Hindernis geschaffen.

Das Bundesgericht stützte die Argumentation des Obergerichts. Dieses habe den Sachverhalt und die Beweise nicht willkürlich gewürdigt, erklärte es in seinem Urteil. Der Beschwerdeführer habe auch keinen Nachweis für ein Mitverschulden des anderen Porschefahrers erbracht. (Urteil 4A_557/2025 vom 20. März 2026)

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